Absenkung der Eingangsbesoldung in Baden-Württemberg verfassungswidrig

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

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Tobias__21
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Re: Absenkung der Eingangsbesoldung in Baden-Württemberg verfassungswidrig

Beitrag von Tobias__21 »

Gnarf, also gut :) Grad einen geschrieben, mal schauen was passiert :D
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Liz
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Re: Absenkung der Eingangsbesoldung in Baden-Württemberg verfassungswidrig

Beitrag von Liz »

Ara hat geschrieben: Sonntag 9. Dezember 2018, 15:55
Offensichtlich war die Absenkung der Eingangsbesoldung doch sinnvoll, wenn man so mit Geld um sich werfen kann! :)
In der Tat könnte man auf derartige Gedanken kommen...
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Tibor
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Re: Absenkung der Eingangsbesoldung in Baden-Württemberg verfassungswidrig

Beitrag von Tibor »

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stilzchenrumpel
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Re: Absenkung der Eingangsbesoldung in Baden-Württemberg verfassungswidrig

Beitrag von stilzchenrumpel »

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Hier gibt es nichts zu sehen, ich trolle nur.
Jura Gott
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Re: Absenkung der Eingangsbesoldung in Baden-Württemberg verfassungswidrig

Beitrag von Jura Gott »

https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/l ... nuar-2013/

Zusammenfassung:
- Nachzahlung des Absenkungsbetrages rückwirkend ab 01.01.2013
- Rückwirkender Verzicht auf Erhebung der Verjährungseinrede bis 2013 (!) auch wenn kein Widerspruch erhoben wurde (!!)

Viele Grüße vom Jura Gott.
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thh
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Re: Absenkung der Eingangsbesoldung in Baden-Württemberg verfassungswidrig

Beitrag von thh »

Jura Gott hat geschrieben: Freitag 14. Dezember 2018, 20:56- Nachzahlung des Absenkungsbetrages rückwirkend ab 01.01.2013
Da dürfte für den einen oder anderen ein ganz netter Urlaub drin sein. ;)

(Überschlägig sind die 8% von R1 rund 4.000 EUR brutto pro Jahr, für drei Jahre also gut 12.000 EUR brutoo, das sind ~ 8.000 EUR netto.)
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