Wissenschaftliche Mitarbeiter in kleinen Kanzleien
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Wissenschaftliche Mitarbeiter in kleinen Kanzleien
Ich bin derzeit auf der Suche nach einer Stelle als wissenschaftlicher Mitarbeiter für ca. drei Tage die Woche.
In den Stellenanzeigen findet man fast ausschließlich Stellenangebote in Großbuden. Dafür reicht meine Note leider nicht.
Stellen kleinere Kanzleien prinzipiell auch wissenschaftliche Mitarbeiter ein? Falls ja nehme ich an, dass die Stellen mangels Ausschreibung unter der Hand vergeben werden?
Machen Initiativbewerbungen denn Sinn?
Bin gespannt auf eure Erfahrungen!
Viele Grüße,
Kipp
In den Stellenanzeigen findet man fast ausschließlich Stellenangebote in Großbuden. Dafür reicht meine Note leider nicht.
Stellen kleinere Kanzleien prinzipiell auch wissenschaftliche Mitarbeiter ein? Falls ja nehme ich an, dass die Stellen mangels Ausschreibung unter der Hand vergeben werden?
Machen Initiativbewerbungen denn Sinn?
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Viele Grüße,
Kipp
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Re: Wissenschaftliche Mitarbeiter in kleinen Kanzleien
Ich arbeite in einer relativ kleinen Kanzlei (3 Berufsträger) und wir haben von Zeit zu Zeit auch einen wissenschaftlichen Mitarbeiter.
In den meisten Fällen hat sich das aus einem vorherigen Praktikum ergeben, aber wenn die Interessen des Bewerbers passen (wir machen hauptsächlich Pharma- und Medizinprodukterecht), haben wir auch schon Mitarbeiter nach einer Initiativbewerbung eingestellt.
Also: Versuch macht klug. Mehr als eine Absage kannst du nicht bekommen
In den meisten Fällen hat sich das aus einem vorherigen Praktikum ergeben, aber wenn die Interessen des Bewerbers passen (wir machen hauptsächlich Pharma- und Medizinprodukterecht), haben wir auch schon Mitarbeiter nach einer Initiativbewerbung eingestellt.
Also: Versuch macht klug. Mehr als eine Absage kannst du nicht bekommen
- Ara
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Re: Wissenschaftliche Mitarbeiter in kleinen Kanzleien
Wir stellen auch nur nach Initiativbewerbungen ein. Stellenausschreibung ist gar nicht notwendig, weil die Anzahl an Initiativbewerbungen ausreichen, um den Bedarf zu decken. Es gibt auch kein "fest Kontingent". Wenn ein guter Bewerber dabei ist, haben wir halt einen WisMit mehr, wenn einer aussteigt ist es einer weniger.
Von daher: Einfach versuchen.
Von daher: Einfach versuchen.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Wissenschaftliche Mitarbeiter in kleinen Kanzleien
Ich würde es vorher auch bei Großkanzleien versuchen. Die 9-Punkte Untergrenze gibt es nicht (mehr), auch wenn das offiziell anders verlautbart wird.
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Re: Wissenschaftliche Mitarbeiter in kleinen Kanzleien
Mit einem mittleren ausreichend im staatlichen Teil macht das nicht viel Sinn.OJ1988 hat geschrieben:Ich würde es vorher auch bei Großkanzleien versuchen. Die 9-Punkte Untergrenze gibt es nicht (mehr), auch wenn das offiziell anders verlautbart wird.
Auf den anstehenden Verbesserungsversuch zu verweisen dürfte anhand der Statistik auch nicht viel Ertrag bringen.
Dann probiere Ich es initiativ bei kleineren Kanzleien, wo die Partner möglicherweise selbst kein Prädikat vorzuweisen habe und Ich nicht mit überwiegend Prädikatsjuristen konkurriere.
Vielen Dank für eure Antworten!
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Re: Wissenschaftliche Mitarbeiter in kleinen Kanzleien
Wie steht ihr zum Thema vorher anrufen? Überwiegt bei kleineren Kanzleien die Gefahr, im falschen Moment zu nerven, oder der Vorteil, mit einem freundlichen Gespräch vorab punkten zu können?
- Ara
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Re: Wissenschaftliche Mitarbeiter in kleinen Kanzleien
Du kommst doch eh nicht weiter als das Sekretariat und das entscheidet nicht über die Bewerbungen.
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Re: Wissenschaftliche Mitarbeiter in kleinen Kanzleien
Kommt drauf an. Manchmal steht auf der Homepage schon die Nummer des/der Zuständigen. Auch da landest Du natürlich erstmal beim Sekretariat, kannst denen aber schon mal sagen um was es geht und ob gerade Bedarf besteht und um einen Rückruf bitten, bzw. das Sekretariat hilft dir direkt weiter und hat Infos für dich. Die wissen ja auch Bescheid. Manchen ist das sogar angenehmer, als dann eine Bewerbung auf dem Tisch zu haben und es ist gerade eh kein Bedarf da.
Wenn die Kanzlei halt wirklich klein ist, also nur ein paar Anwälte, würde ich auch nicht anrufen. Ist halt die Frage, was "klein" heißt. Kleiner als GK, oder wirklich klein?
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- Ara
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Re: Wissenschaftliche Mitarbeiter in kleinen Kanzleien
Warum sollte ich als Anwalt ne Bewerberin zu mir durchstellen lassen oder gar zurückrufen, bevor sie mir meine Unterlagen gezeigt hat? Das kostet mich völlig unnötig Zeit, weil ich die Unterlagen eh am Ende sichten muss. Ich wüsste auch ehrlich gesagt gar nicht, was ich mit so einer Bewerberin besprechen sollte?
Sollte so ein Anruf hier eingehen würde ich dem Sekretariat sagen, dass sie der Anruferin sagen soll, sie soll ihre Unterlagen schicken, wir melden uns dann.
Sollte so ein Anruf hier eingehen würde ich dem Sekretariat sagen, dass sie der Anruferin sagen soll, sie soll ihre Unterlagen schicken, wir melden uns dann.
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Re: Wissenschaftliche Mitarbeiter in kleinen Kanzleien
Das soll ja auch kein Gespräch werden, sondern nur die Anfrage, ob gerade Bedarf besteht, oder man sich die Bewerbung eh schenken kann. So habe ich die Frage verstanden, ob man anrufen soll. Und im Zweifel kann das Sekretariat des Einstellungsbeauftragten diese Frage beantworten.
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- Ara
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Re: Wissenschaftliche Mitarbeiter in kleinen Kanzleien
Ne die Frage zielte ja auf "dadurch zu nerven oder vorab zu punkten" ab. Wenn man natürlich Zweifel daran hat, ob sich eine Bewerbung lohnt, mag ein Anruf beim Sekretariat helfen. Aber solch ein Anruf wäre ja völlig "neutral".
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Re: Wissenschaftliche Mitarbeiter in kleinen Kanzleien
Ja. Ich bin heute irgendwie neben der Spur....
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Re: Wissenschaftliche Mitarbeiter in kleinen Kanzleien
Da war ich unpräzise: Es ging mir tatsächlich vor allem um Kanzleien, bei denen ich nicht sicher bin, ob die überhaupt Referendare in Nebentätigkeit einstellen.
Vielen Dank für eure Einschätzungen.
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