Natürlich wird jemand, der sich über die Jahre den Fachanwalt in drei völlig unterschiedlichen Bereichen angesammelt hat, sich aber in keinem der Gebiete mehr als zwingend nötig weiterbildet und teilweise über Monate keine entsprechende Akte auf dem Tisch hat, kein besonderes Zusatzwissen haben. Wenn aber ein Fachanwalt für Erbrecht in der Praxis auch wirklich >90% Erbrecht macht, dürften im Schnitt deutlich bessere Schriftsätze beim BGH ankommen, als wenn es sich um einen reinen Strafverteidiger handelt, der einem Bekannten mal eben bei einer erbrechtlichen Sache aushilft.
Besser wäre es wohl, wenn der Fachanwalt mit dem Facharzt vergleichbar wäre, da dem aber leider nicht so ist, müsste man eben als Zusatz eine bestimmte praktische Erfahrung fordern. Wie man das ohne immensen zusätzlichen Aufwand bei der Überprüfung umsetzen soll kann ich nicht sagen, auch da ich nicht einschätzen kann wieviel Aufwand an dieser Stelle bei der Fallliste zum Fachanwalt betrieben wird.
Dieses System mit einem kleinen elitären Kreis halte ich jedenfalls für untragbar.
Hat eigentlich schon einmal jemand den Versuch unternommen, dagegen zu klagen?