Vollstreckungsschutz gegen Vollstreckungsbescheid
Moderator: Verwaltung
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Vollstreckungsschutz gegen Vollstreckungsbescheid
Kann mir jmd helfen?
Wir haben einen un Unrecht ergangen Vollstreckungsbescheid zur Bearbeitung bekommen.
Der Mahnbescheid ging an die alte Adresse des mdt, als dieser dort nicht mehr gewohnt hat und auch nachweislich ein Nachsendeauftrag schon bestand.
Wir stellen nunmehr einen Wiedereinsetzungsantrag.
aus dem VB kann ja schon vollstreckt werden, auch wenn wir Einspruch einlegen.
Wie stellen wir einen Vollstreckungsschutzantrag? So dass eine Sicherleistung hinterlegt werdn muss oder sowas???
Danke für Hilfe.
Wir haben einen un Unrecht ergangen Vollstreckungsbescheid zur Bearbeitung bekommen.
Der Mahnbescheid ging an die alte Adresse des mdt, als dieser dort nicht mehr gewohnt hat und auch nachweislich ein Nachsendeauftrag schon bestand.
Wir stellen nunmehr einen Wiedereinsetzungsantrag.
aus dem VB kann ja schon vollstreckt werden, auch wenn wir Einspruch einlegen.
Wie stellen wir einen Vollstreckungsschutzantrag? So dass eine Sicherleistung hinterlegt werdn muss oder sowas???
Danke für Hilfe.
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Re: Vollstreckungsschutz gegen Vollstreckungsbescheid
Hast du mal daran gedacht, einen Rechtskundigen in deiner Kanzlei einzustellen? So selten kommt es ja offenbar nicht vor, dass sich ein juristisches Problem stellt.
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- Fossil
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Re: Vollstreckungsschutz gegen Vollstreckungsbescheid
Problem? Ergibt sich doch aus dem Gesetz, oder steh ich jetzt auf dem Schlauch? § 700 Abs. 1 ZPO führt zu § 707 (Antrag stellen) und dann § 719. Also grds. Sicherheitsleistung.
"Es wird beantragt die Zwangsvollstreckung aus dem Vollstreckungsbescheid vom....gegen Sicherheitsleistung (in Höhe von...) einstweilen einzustellen"
Wenn die Vrs. des § 719 I 2 oder § 707 Abs. 1 S. 2 ZPO vorliegen, ohne Sicherheitsleistung. Dann:
"Wird beantragt die Zwangsvollstreckung aus dem Vollstreckungsbescheid ohne Sicherheitsleistung einzustellen"
Dann noch begründen und um zügige Abgabe bitten.
Den Antrag hätte man auch gleich mit dem Einspruch stellen können. Etwa: "Wird gegen Vollstreckungsbescheid Einspruch eingelegt und beantragt die Zwangsvollstreckung bla bla gegen/ohne Sicherheitsleistung einstweilen einzustellen. In Bezug auf den Einstellungsantrag wird um unverzügliche Abgabe an das XY Gericht gebeten/ersucht" So irgendwie
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- batman
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Re: Vollstreckungsschutz gegen Vollstreckungsbescheid
Keine Rechtsberatung!
- Tibor
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Re: Vollstreckungsschutz gegen Vollstreckungsbescheid
Aus Gründen des Respekts vor den Mandanten gilt diese Regel für diesen User nicht.
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- famulus
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Re: Vollstreckungsschutz gegen Vollstreckungsbescheid
Siehe schon:
Swann hat geschrieben: ↑Dienstag 8. Januar 2013, 14:50 Es steckt nunmal ein echter Fall dahinter und das Besprechen von konkreten Rechtsproblemen ist in diesem Forum nur esprit/nik gestattet, weil das Schlimmste für seine Mandanten zu befürchten wäre, wenn er von der Hilfestellung des Forums abgeschnitten wäre.
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
- Strich
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Re: Vollstreckungsschutz gegen Vollstreckungsbescheid
Was stimmt bloß mit euch nicht?
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
- Daria -
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- Tikka
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Re: Vollstreckungsschutz gegen Vollstreckungsbescheid
Das hat einfach schon über 10 Jahre Geschichte, das Esprit/nik/paul123 hier unter verschiedenen Nicks zum Teil haarsträubende Fragen stellt. Und irgendwann verselbstständigt sich das Ganze.
Ich vermute ja immer noch dass sich dahinter einfach nur ein Troll verbirgt, der sich einen Heidenspaß macht.
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Keine Experimente! Wählt Adenauer.
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Re: Vollstreckungsschutz gegen Vollstreckungsbescheid
...zumal sich im Laufe eines Threads regelmäßig ein überraschender twist im Sachverhalt ergibt, der es esprit erlaubt, alle Antworten zu verwerfen. Hier z.B. " Haha, alles falsch. Es geht nicht um einen Vollstreckungsbescheid, sondern einen Mahnbescheid. Und den haben wir selbst beantragt." o.ä.Tikka hat geschrieben: ↑Freitag 8. Februar 2019, 09:57 Das hat einfach schon über 10 Jahre Geschichte, das Esprit/nik/paul123 hier unter verschiedenen Nicks zum Teil haarsträubende Fragen stellt. Und irgendwann verselbstständigt sich das Ganze.
Ich vermute ja immer noch dass sich dahinter einfach nur ein Troll verbirgt, der sich einen Heidenspaß macht.
- thh
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Re: Vollstreckungsschutz gegen Vollstreckungsbescheid
Das Gesetz steckt voller Probleme!Tobias__21 hat geschrieben: ↑Donnerstag 7. Februar 2019, 18:32Problem? Ergibt sich doch aus dem Gesetz
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- Fossil
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Re: Vollstreckungsschutz gegen Vollstreckungsbescheid
Aber in dem Fall muss man doch nur die Normen abklappern Wenn ich die Normen gleich finde, kann da kein Problem liegen, mein ZPO Kenntnisse sind eher so von Zwangsvollstreckungsrecht ganz zu schweigen. Aber ich denke, so könnte es gehen. Der Rest dürfte dann im Kommentar stehenthh hat geschrieben: ↑Freitag 8. Februar 2019, 16:58Das Gesetz steckt voller Probleme!Tobias__21 hat geschrieben: ↑Donnerstag 7. Februar 2019, 18:32Problem? Ergibt sich doch aus dem Gesetz
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- famulus
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Re: Vollstreckungsschutz gegen Vollstreckungsbescheid
Du hast halt auch zufällig Jura studiert.
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Re: Vollstreckungsschutz gegen Vollstreckungsbescheid
Und einen Bachelor in Master habe ich auch
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- famulus
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Re: Vollstreckungsschutz gegen Vollstreckungsbescheid
Ehrenmann!
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