Hallo zusammen,
ich bin etwas mehr als 7,5 Jahre Wirtschaftsanwalt in einer grossen mittelständischen Wirtschaftskanzlei mit Promotion, betriebswirtschaftlicher Zusatzqualifikation und FA im Handels- und Gesellschaftsrecht. Die Beförderung zum Salaried Partner ist in Aussicht, aber ich würde in absehbarer Zeit gerne zu gunsten von mehr Freizeit und Zeit für die Familie inhouse wechseln.
Ich befinde mich jenseits der üblichen "Wechselfenster" . Seht ihr in der Berufserfahrung ein Problem? Eigentlich machen 2 bis 3 Jahre länger in der Anwaltswelt ja nicht dümmer und unsouveräner.
Hat jemand aus dem inhouse Umfeld dazu Erfahrungswerte, die er mit mir teilen kann? Worauf wäre besonders zu achten bei der Bewerbung?
Danke für Eure Antworten und viele Grüße
Lawyer81
Inhouse-Wechsel mit fortgeschrittener Berufserfahrung
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Re: Inhouse-Wechsel mit fortgeschrittener Berufserfahrung
Ich war nie in deiner Situation, ich könnte mir aber vorstellen, dass es von der "Papierlage" so aussieht, als ob da einer in der GK gescheitert ist und nun notgedrungen nach Alternativen sucht. Ich würde deshalb offensiv kommunizieren, dass dem nicht so ist, sondern dass du dich ganz bewusst für diesen Weg entschieden hast.
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Re: Inhouse-Wechsel mit fortgeschrittener Berufserfahrung
Bist du dir sicher, dass du Inhouse weniger arbeitest, als in einer mittelständischen Kanzlei? Die Gleichung scheint mir so nicht aufzugehen.
Eichhörnchen, Eichhörnchen wo sind deine Nüsse?
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Re: Inhouse-Wechsel mit fortgeschrittener Berufserfahrung
Da möchte ich dir ausnahmsweise mal klar widersprechen (sofern wir hier von GK-Arbeitszeiten sprechen). Ich hab Inhouse etwa die Hälfte von dem gearbeitet wie in der GK und bin in meinem Bekanntenkreis nicht der Einzige, dem das so ging.
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Re: Inhouse-Wechsel mit fortgeschrittener Berufserfahrung
Weil es auch schon in anderen Threads aufkam. Ich hatte bislang nie das Gefühl, dass jemand der von seiner bisherigen Kanzlei in eine andere Kanzlei oder in ein Unternehmen wechselt als "gescheitert" angesehen wird und sich in dieser Hinsicht in irgendeiner Weise erklären muss (zumal die Gründe für einen Wechsel ja überaus zahlreich sein können).OJ1988 hat geschrieben: ↑Montag 18. März 2019, 20:31 Ich war nie in deiner Situation, ich könnte mir aber vorstellen, dass es von der "Papierlage" so aussieht, als ob da einer in der GK gescheitert ist und nun notgedrungen nach Alternativen sucht. Ich würde deshalb offensiv kommunizieren, dass dem nicht so ist, sondern dass du dich ganz bewusst für diesen Weg entschieden hast.
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Re: Inhouse-Wechsel mit fortgeschrittener Berufserfahrung
Er hat doch geschrieben, dass er in einer mittelständischen Kanzlei tätig sei. Natürlich kann es sein, dass er auch in der mittelständischen Kanzlei jeden Abend bis 22 Uhr sitzt. Ich wollte damit nur ausdrücken, dass man auch bei einer Inhouse-Tätigkeit oft nicht um 19 Uhr Feierabend hat. Zudem kenne ich Kollegen, die Inhouse auch oftmals lange sitzen und am Wochenende arbeiten müssen. Es wird natürlich im Schnitt und Median deutlich weniger sein als in einer GK.
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