Seit wann gibt es denn die verschriftlichte mündliche Urteilsbegründung als Annex zu einer Pressemitteilung?
Aufgefallen ist mir das zum ersten Mal hier: http://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/11_190319/index.php (Verwaister Link automatisch entfernt)
Ist das in NRW gängige Praxis? Beschränkt sich dies auf Verfahren vor den Verwaltungsgerichten?
Mündliche Urteilsbegründung
Moderator: Verwaltung
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Re: Mündliche Urteilsbegründung
Nein, ist keine gängige Praxis. Insbesondere nicht bei den VGs in NRW.
- Tibor
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Re: Mündliche Urteilsbegründung
Naja, § 117 Abs 4 VwGO kennt zumindest den Fall, dass ein Urteil mit allen Bestandteilen iSd Abs 2 vor Verkündung abgefasst ist. Aber der Regelfall ist natürlich die Verkündung nur der Urteilsformel, nicht von Tatbestand und Gründen. Zudem liegt hier ersichtlich der Fall von Abs 4 vor, denn nach einem vollständigen Urteil sieht es gerade nicht aus.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
Re: Mündliche Urteilsbegründung
Dass das kein vollständiges Urteil ist, ist mir klar. Mich hat es nur gewundert, dass es neben der PM noch die mündlichen Urteilsgründe im Netz gibt. Habe ich zuvor noch nie gesehen und war deshalb ob dieser Praxis verwundert.
Liegt hier ein besonderer Fall vor, weshalb man das gemacht hat (Presseinteresse)? Oder wie kam man dazu, die mündlichen Urteilsgründe auch zu veröffentlichen?
Liegt hier ein besonderer Fall vor, weshalb man das gemacht hat (Presseinteresse)? Oder wie kam man dazu, die mündlichen Urteilsgründe auch zu veröffentlichen?
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- Mega Power User
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Re: Mündliche Urteilsbegründung
Das dürfte schon dem besonderen Gewicht dieses Falls geschuldet sein.
Hier gibt es nichts zu sehen, ich trolle nur.