Ich hätte eine Frage zu folgendem Sachverhalt. Ich hatte eine Mandantin die obwohl der fall gut gelaufen ist das Verfahren eingestellt wurde das Honorar zurückhaben wollte. Das habe ich natürlich nicht akzeptiert und die Kammer hat mir auch bestätigt dass das nicht zu zahlen ist.
In der Folge rief mich eine Frau an und hat behauptet diese Dame zu vertreten und Richterin an einem Amtsgericht zu sein. Da diese Frau mich mit unterdrückter Nummer angerufen hat und ich sie nicht für ernst genommen habe habe ich nicht darauf reagiert. In der Folge hat mich die Richterin angeschrieben und die Vertretung der Frau angezeigt Mit dem Hinweis dass die Richterin am Amtsgericht Zeit.
Erste Frage darf sie das überhaupt in den Zusatz Richterin am Amtsgericht verwenden wenn sie privat jemand vertritt?
Die ehemalige Mandantin hat dann Mahnbescheid beantragt und ich natürlich Widerspruch eingelegt. Nun ist der Rechtsstreit bei dem Amtsgericht in bei dem die Richterin tatsächlich tätig ist. Die Richterin selber hatte den Rechtsstreit natürlich nicht bekommen sonst hätte ich sofort ein Befangenheitsantrag gestellt aber natürlich ist das Gericht beziehungsweise der zuständige Richter ein Kollege und sicherlich von der Richterin entsprechend gebrieft.
Am liebsten würde ich einen Antrag stellen auf Befangenheit des gesamten Gerichts aber das ist mit dem Hinweis dass die Richterin am Amtsgericht Zeit.
Erste Frage darf sie das überhaupt in den Zusatz Richterin am Amtsgericht verwenden wenn sie privat jemand vertritt?
Die ehemalige Mandantin hat dann Mahnbescheid beantragt und ich natürlich Widerspruch eingelegt. Nun ist der Rechtsstreit bei dem Amtsgericht in bei dem die Richterin tatsächlich tätig ist. Die Richterin selber hatte den Rechtsstreit natürlich nicht bekommen sonst hätte ich sofort ein Befangenheitsantrag gestellt aber natürlich ist das Gericht beziehungsweise der zuständige Richter ein Kollege und sicherlich von der Richterin entsprechend gebrieft.
Am liebsten würde ich einen Antrag stellen auf Befangenheit des gesamten Gerichts aber das ist natürlich nicht möglich.
Jmd eine Idee was man machen könnte?
Richter - Befangenheit
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Re: Richter - Befangenheit
ZPO pauken. Z.B. 79 ZPO. Und jetzt selbst lesen. Bis ganz ans Ende. Nicht so leicht ... viele Buchstaben.
Hier gibt es nichts zu sehen, ich trolle nur.
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Re: Richter - Befangenheit
Die Richterin war doch nur vorgerichtlich tätig.
Dennoch ist es natürlich ungeschickt wenn der Rechtsstreit an das Amtsgericht abgegeben wird bei dem die Richterin tätig ist.
Dennoch ist es natürlich ungeschickt wenn der Rechtsstreit an das Amtsgericht abgegeben wird bei dem die Richterin tätig ist.
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Re: Richter - Befangenheit
"Rein subjektive, unvernünftige Vorstellungen u Gedankengänge des Antragstellers scheiden daher aus."esprit hat geschrieben: ↑Mittwoch 27. März 2019, 19:55 Die Richterin selber hatte den Rechtsstreit natürlich nicht bekommen sonst hätte ich sofort ein Befangenheitsantrag gestellt aber natürlich ist das Gericht beziehungsweise der zuständige Richter ein Kollege und sicherlich von der Richterin entsprechend gebrieft.
Am liebsten würde ich einen Antrag stellen auf Befangenheit des ...
Thomas/Putzo, ZPO, 42 Rn. 9
"Gebrieft", ist klar.
Ich denke alles weitere
Hier gibt es nichts zu sehen, ich trolle nur.
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Re: Richter - Befangenheit
So ist es.
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Re: Richter - Befangenheit
So sieht's aus. Du solltest die Regeln zwischenzeitlich kennen; zudem gibt's hier nicht mal die Gefahr, dass ein Bürger unter deiner Beratung leidet. Geschlossen.