esprit hat geschrieben: ↑Mittwoch 3. April 2019, 07:38
Geht ein Richter nicht zu weit wenn er der Klägerin die anwaltlich vertreten wird, den Hinweis erteilt, dass der Antrag falsch ist u dieses ihr vorformuliert?
Na komm, ich glaub dir nicht, dass dir ein Richter noch nie den Antrag vorformulieren musste.
Bei einem befangenheitsantrag am AG entscheidet der Direktor darüber, aber was wenn der Direktor der Richter selbst ist?
esprit hat geschrieben: ↑Mittwoch 3. April 2019, 07:38
Geht ein Richter nicht zu weit wenn er der Klägerin die anwaltlich vertreten wird, den Hinweis erteilt, dass der Antrag falsch ist u dieses ihr vorformuliert?
Na komm, ich glaub dir nicht, dass dir ein Richter noch nie den Antrag vorformulieren musste.
Esprit gehört dann zu den Kollegen, die entrüstet einen Befangenheitsantrag stellen, wenn der Richter anregt, er möge seinen Antrag doch lieber wie folgt (...) stellen.
Und wenn der RiAG wegen des Protests über den sinnfreien Antrag abschlägig entscheidet, dann muss eben der Spruch mit Gerich, der hohen See und Gott herhalten.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
Tibor hat geschrieben: ↑Mittwoch 3. April 2019, 20:53
Und wenn der RiAG wegen des Protests über den sinnfreien Antrag abschlägig entscheidet, dann muss eben der Spruch mit Gerich, der hohen See und Gott herhalten.
Vermutlich wäre der eine oder andere Mandant "in Gottes Hand" im Ergebnis besser aufgehoben ...
Liz hat geschrieben: ↑Mittwoch 3. April 2019, 20:45
Swann hat geschrieben:
esprit hat geschrieben: ↑Mittwoch 3. April 2019, 07:38
Geht ein Richter nicht zu weit wenn er der Klägerin die anwaltlich vertreten wird, den Hinweis erteilt, dass der Antrag falsch ist u dieses ihr vorformuliert?
Na komm, ich glaub dir nicht, dass dir ein Richter noch nie den Antrag vorformulieren musste.
Esprit gehört dann zu den Kollegen, die entrüstet einen Befangenheitsantrag stellen, wenn der Richter anregt, er möge seinen Antrag doch lieber wie folgt (...) stellen.
Und bringt der Richter durch die Abweisung der Klage nicht auch deutlich zum Ausdruck, dass er im Lager des Beklagten steht?
Wie weit geht eigentlich die Hinweispflicht bei nicht anwaltlich vertretenen Beteiligten? In meiner Zivilstation gings mal um eine bereits verjährte Forderung einer Bank, die sie an ein Inkassobüro abgetreten hatte. Die Beklagte erschien im Termin nicht. Meine Ausbilderin meinte damals, dass sie die Beklagte so lange bearbeitet hätte, bis sie sich auf Verjährung berufen hätte, weil sie die Geschäftspraktiken der Bank, verjährte Forderungen zu verkaufen, recht unmoralisch fand. Naja, war halt ein AG in der Provinz, aber ist das so üblich?
Riven hat geschrieben: ↑Sonntag 7. April 2019, 08:01
Wie weit geht eigentlich die Hinweispflicht bei nicht anwaltlich vertretenen Beteiligten? In meiner Zivilstation gings mal um eine bereits verjährte Forderung einer Bank, die sie an ein Inkassobüro abgetreten hatte. Die Beklagte erschien im Termin nicht. Meine Ausbilderin meinte damals, dass sie die Beklagte so lange bearbeitet hätte, bis sie sich auf Verjährung berufen hätte, weil sie die Geschäftspraktiken der Bank, verjährte Forderungen zu verkaufen, recht unmoralisch fand. Naja, war halt ein AG in der Provinz, aber ist das so üblich?
https://www.jurion.de/urteile/bgh/2003-10-02/v-zb-22_03/(Verwaister Link automatisch entfernt)
Reichen könnte aber z.B. der Vortrag der anwaltlich nicht vertretenen "das ist doch schon so lange her!" ("Ansatzweise" reicht ja).
Von 'nem erfolgreichen Befangenheitsantrag kann man sich dann natürlich schön was kaufen, wenn der Hinweis erst mal raus ist.
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar