Hallo zusammen,
es ist so, dass Ausländerbehörden zur Erteilung eines Aufenthaltstitels beim Nachzug eines Staatsangehörigen aus einem visumsfreien Land zu einem deutschen Ehegatten, der gesetzlich versichert ist, von dem Einziehenden den Nachweis einer deutsche Krankenversicherung verlangen, was ja verrückt ist, da ja man eben einen Aufenthaltstitel braucht, um bei einer deutschen Krankenkasse versichert zu sein. Somit bin ich auf der Suche nach einem Paragraph, der sagt, dass man ganz normal krankenversichert sein muss, noch bevor bzw. damit man einen Aufenthalttitel bekommt?
Danke
Auf der Suche nach einem Paragraf, in dem vom Krankenversicherungsschutz für einen Aufenthaltstitel die Rede ist
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Re: Auf der Suche nach einem Paragraf, in dem vom Krankenversicherungsschutz für einen Aufenthaltstitel die Rede ist
Keine Rechtsberatung.
Geschlossen.
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