Täterorientiertes Verfahren
Moderator: Verwaltung
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Täterorientiertes Verfahren
Kennt einer der hier vertretenen Staatsanwälte zufällig den Begriff "täterorientiertes Verfahren" im Zusammenhang mit einer Verfahrenstrennung? Habe dazu nichts gefunden und kann mir das nur so erklären, dass das abgetrennte Verfahren sämtliche Taten der entsprechenden Täter umfassen soll und nicht bestimmte Taten beliebiger Täter oder einen bestimmten Sachverhaltskomplex. Trifft das so zu? Oder ist das ein gängiger Fachbegriff den ich nicht kenne?
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Re: Täterorientiertes Verfahren
Im Zusammenhang mit einer Verfahrensabtrennung habe ich das noch nie gehört (was aber nichts heißt). Das ganze Strafverfahren ist ja per se täterorientiert. Der Täter steht im Mittelpunkt, usw. usf. Aber das scheinst Du ja nicht zu meinen.
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