Hallo zusammen,
ich bin Syndikusrechtsanwalt und Rechtsanwalt mit eigener Wohnzimmerkanzlei für private/familiäre Zwecke.
Muss ich dem Finanzamt in Hinblick auf die "Kanzleigründung" bei voraussichtlich 0,- EUR p.a. Umsatz in meiner Tätigkeit trotzdem anzeigen, dass ich nun "Freiberufler" bin?
Besten Dank vorab!
Nik
Syndikus + Wohnzimmerkanzlei
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Re: Syndikus + Wohnzimmerkanzlei
Wenn keine Absicht der Entgelterzielung (Umsatzsteuer) bzw. der Gewinnerzielung (Einkommensteuer) besteht, dann ist das nicht anzuzeigen und iE auch steuerlich irrelevant.
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Re: Syndikus + Wohnzimmerkanzlei
Das dachte ich mir. Merci vielmals.
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Re: Syndikus + Wohnzimmerkanzlei
Und auch sonst dürfte doch - bei Freiberuflern - die Abgabe einer entsprechenden Steuererklärung genügen, oder?
- Tibor
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Re: Syndikus + Wohnzimmerkanzlei
Nein, § 138 Abs 1 Satz 3 AO verlangt eine Anzeige vor Aufnahme, dann gibt es einen hübschen Fragebogen:
https://www.formulare-bfinv.de/printout/034250.pdf (Verwaister Link automatisch entfernt)
Die nachträgliche Steuererklärung genügt nicht.
https://www.formulare-bfinv.de/printout/034250.pdf (Verwaister Link automatisch entfernt)
Die nachträgliche Steuererklärung genügt nicht.
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Re: Syndikus + Wohnzimmerkanzlei
Faszinierend. - Dann hatte ich offenbar Glück, dass sich niemand beschwert hat.
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Re: Syndikus + Wohnzimmerkanzlei
Deshalb hatte ich gefragt, aber so passt es ja.