Syndikus + Wohnzimmerkanzlei

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Nik0316
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Syndikus + Wohnzimmerkanzlei

Beitrag von Nik0316 »

Hallo zusammen,

ich bin Syndikusrechtsanwalt und Rechtsanwalt mit eigener Wohnzimmerkanzlei für private/familiäre Zwecke.

Muss ich dem Finanzamt in Hinblick auf die "Kanzleigründung" bei voraussichtlich 0,- EUR p.a. Umsatz in meiner Tätigkeit trotzdem anzeigen, dass ich nun "Freiberufler" bin?

Besten Dank vorab!

Nik
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Tibor
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Re: Syndikus + Wohnzimmerkanzlei

Beitrag von Tibor »

Wenn keine Absicht der Entgelterzielung (Umsatzsteuer) bzw. der Gewinnerzielung (Einkommensteuer) besteht, dann ist das nicht anzuzeigen und iE auch steuerlich irrelevant.
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Re: Syndikus + Wohnzimmerkanzlei

Beitrag von Nik0316 »

Das dachte ich mir. Merci vielmals.
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thh
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Re: Syndikus + Wohnzimmerkanzlei

Beitrag von thh »

Tibor hat geschrieben: Montag 3. Juni 2019, 13:45Wenn keine Absicht der Entgelterzielung (Umsatzsteuer) bzw. der Gewinnerzielung (Einkommensteuer) besteht, dann ist das nicht anzuzeigen und iE auch steuerlich irrelevant.
Und auch sonst dürfte doch - bei Freiberuflern - die Abgabe einer entsprechenden Steuererklärung genügen, oder?
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Tibor
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Re: Syndikus + Wohnzimmerkanzlei

Beitrag von Tibor »

Nein, § 138 Abs 1 Satz 3 AO verlangt eine Anzeige vor Aufnahme, dann gibt es einen hübschen Fragebogen:

https://www.formulare-bfinv.de/printout/034250.pdf (Verwaister Link automatisch entfernt)

Die nachträgliche Steuererklärung genügt nicht.
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thh
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Re: Syndikus + Wohnzimmerkanzlei

Beitrag von thh »

Tibor hat geschrieben: Montag 3. Juni 2019, 18:10Nein, § 138 Abs 1 Satz 3 AO verlangt eine Anzeige vor Aufnahme, dann gibt es einen hübschen Fragebogen:

https://www.formulare-bfinv.de/printout/034250.pdf (Verwaister Link automatisch entfernt)

Die nachträgliche Steuererklärung genügt nicht.
Faszinierend. - Dann hatte ich offenbar Glück, dass sich niemand beschwert hat.
Nik0316
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Re: Syndikus + Wohnzimmerkanzlei

Beitrag von Nik0316 »

Tibor hat geschrieben: Montag 3. Juni 2019, 18:10 Nein, § 138 Abs 1 Satz 3 AO verlangt eine Anzeige vor Aufnahme, dann gibt es einen hübschen Fragebogen:

https://www.formulare-bfinv.de/printout/034250.pdf (Verwaister Link automatisch entfernt)

Die nachträgliche Steuererklärung genügt nicht.
Deshalb hatte ich gefragt, aber so passt es ja. :)
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