Flexibles Vorstellungsgespräch Justiz?

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Drittschuldnerin
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Flexibles Vorstellungsgespräch Justiz?

Beitrag von Drittschuldnerin »

Hallo zusammen,

kann mir jemand aus Erfahrung oder vom Hörensagen etwas dazu sagen, wie flexibel die Justiz bei der Einladung zu Vorstellungsgesprächen sind? Konkret möchte ich mich gerne bewerben, arbeite aber derzeit schon Vollzeit. Ich habe dahingehend Bedenken, wenn dann eine Einladung zum Vorstellungsgespräch erfolgen sollte, dass ich so spontan keinen Urlaub nehmen kann. Wird auf sowas Rücksicht genommen oder habe ich dann einfach Pech?
Es geht um eine Bewerbung bei der GStA Hamm, wo es kein Assessment Center gibt.

Viele Grüße & jetzt schon einmal ein Dankeschön!
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Toefting
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Re: Flexibles Vorstellungsgespräch Justiz?

Beitrag von Toefting »

Zu Hamm keine Ahnung, grundsätzlich ist aber meine Erfahrung, dass die Termine im gegenseitigen Einvernehmen abgestimmt werden und nicht von oben diktiert werden. Letzteres kann sich wohl (und gerade) auch die Justiz nicht mehr leisten.
Tobias__21
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Re: Flexibles Vorstellungsgespräch Justiz?

Beitrag von Tobias__21 »

Zu Hamm kann ich auch nichts sagen, aber bei mir wurde Rücksicht genommen. Es wurde gleich zu Anfang des Telefonats gefragt, wie flexibel ich gerade mit etwaigen Terminen bin. Die werden dich sicher auch nicht gleich am nächsten Tag einbestellen, so dass Du noch alles regeln kannst. Berufserfahrung wird bei der Justiz auch gerne gesehen ;)
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T0bi
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Re: Flexibles Vorstellungsgespräch Justiz?

Beitrag von T0bi »

Von zwei Ländern ist mir bekannt, dass die Vorstellungsgespräche sogar mit dem Bewerber telefonisch vorabgestimmt werden. Selbst wenn das in NRW nicht so sein sollte: Eine Verhinderung wird sicher das Bewerbungsverfahren nicht behindern.
"die Bezeichnung Penner hat nicht...stets beleidigenden...Charakter. So werden etwa im Einzelhandel umgangssprachlich schlecht verkäufliche Artikel...im Gegensatz zum Renner auch als Penner bezeichnet (wikipedia.de)" (BayVGH NZA-RR 2012, 302)
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Re: Flexibles Vorstellungsgespräch Justiz?

Beitrag von Drittschuldnerin »

Super, vielen Dank für die hilfreichen Antworten.

Derzeit bin ich zwar noch in der Probezeit, könnte also relativ kurzfristig anfangen, wenn sich in den nächsten Monaten was ergibt. Wie sieht das aus, wenn man eine dreimonatige Kündigungsfrist hat, hat die Justiz überhaupt Interesse an jemandem, der erst in drei Monaten anfangen könnte?

(Ich verschiebe die Frage auch gerne in einen anderen Thread, habe aber nichts passendes gefunden, daher nutze ich diesen hier einfach mal weiter #-o )
Liz
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Re: Flexibles Vorstellungsgespräch Justiz?

Beitrag von Liz »

Warum sollte die allgemein übliche Kündigungsfrist einer Einstellung in der Justiz entgegenstehen?
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Bonnvoyage
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Re: Flexibles Vorstellungsgespräch Justiz?

Beitrag von Bonnvoyage »

Ja, auch mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten hat man grundsätzlich Interesse an dir, wenn die übrigen Parameter stimmen sollten.


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Re: Flexibles Vorstellungsgespräch Justiz?

Beitrag von Drittschuldnerin »

So formuliert hört sich meine Frage wirklich sinnlos an :D
Meine Vermutung war, dass man dann im Vergleich zu jemandem der direkt anfangen kann, einfach schlechtere Chancen hat.
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Re: Flexibles Vorstellungsgespräch Justiz?

Beitrag von Drittschuldnerin »

Danke :-)
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Justitian
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Re: Flexibles Vorstellungsgespräch Justiz?

Beitrag von Justitian »

In Bayern liest man hierzu auf der Seite des StMJ noch folgende Einschränkung:

"Die nach dem Anforderungsprofil im Rahmen der persönlichen Eignung erforderliche Einsatzbereitschaft und Ausdauer setzt bei einer Bewerbung aus einem bestehenden Arbeits- oder Dienstverhältnis grundsätzlich die Ausübung der vorangegangenen Tätigkeit für die Dauer von ca. einem Jahr voraus."

Gibt es soetwas auch in anderen Ländern und weiß jemand wie damit in der Praxis umgegangen wird?
"[...] führt das ja nicht dazu, dass eine Feststellungsklage mit dem Inhalt "Wie wird das Wetter morgen?" zulässig wird" - Swann, 01.03.17
Liz
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Re: Flexibles Vorstellungsgespräch Justiz?

Beitrag von Liz »

@Justitian: "Grundsätzlich" heißt, dass es offenbar auch Ausnahmen gibt. Aber ich denke, die Frage nach dem allgemeinen Durchhaltevermögen ist durchaus legitim, wenn sich ein Bewerber nicht unmittelbar bei der Justiz bewirbt und woanders nach wenigen Monaten hingeschmissen hat: Der Bewerber mag zu einer besseren Einsicht gelangt sein; es kann aber auch heißen, dass er bei der ersten Schwierigkeit (etwa ein abgesoffenes oder fachlich unliebsames Dezernat) schnell wieder weg ist. Wobei m. E. auch zu fragen wäre, wie schnell die Justiz einstellt; wenn die Einstellung in der Justiz ein halbes Jahr dauert, dann kann man dem Bewerber, der zwischenzeitlich als Anwalt gearbeitet hat, sicherlich kein mangelndes Durchhaltevermögen vorwerfen.
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Re: Flexibles Vorstellungsgespräch Justiz?

Beitrag von Toefting »

Justitian hat geschrieben: Mittwoch 26. Juni 2019, 16:05 In Bayern liest man hierzu auf der Seite des StMJ noch folgende Einschränkung:

"Die nach dem Anforderungsprofil im Rahmen der persönlichen Eignung erforderliche Einsatzbereitschaft und Ausdauer setzt bei einer Bewerbung aus einem bestehenden Arbeits- oder Dienstverhältnis grundsätzlich die Ausübung der vorangegangenen Tätigkeit für die Dauer von ca. einem Jahr voraus."

Gibt es soetwas auch in anderen Ländern und weiß jemand wie damit in der Praxis umgegangen wird?
Ich war vor meinem Einstieg in die bayerische Justiz ein halbes Jahr als RA bzw wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig. Das war kein Hinderungsgrund und soweit mir erinnerlich auch kein Thema im Vorstellungsgespräch.
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