Sind die Stufen ab R2 nur noch Verwaltungstätigkeiten ?
Moderator: Verwaltung
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Re: Sind die Stufen ab R2 nur noch Verwaltungstätigkeiten ?
Eine selbständige Recherche anhand verfügbarer Quellen hilft angehenden OStA immer! Das LBesG NRW dürfte in Anlage 3 hierzu Auskunft geben.
Hier gibt es nichts zu sehen, ich trolle nur.
- famulus
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Re: Sind die Stufen ab R2 nur noch Verwaltungstätigkeiten ?
Er hat sich doch noch gar nicht festgelegt, ob er sich mit OStA zufrieden gibt oder ob es nicht vielleicht doch der GenStA werden soll.
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Re: Sind die Stufen ab R2 nur noch Verwaltungstätigkeiten ?
Zu beiden Zielen führt der Weg nur über den SRRaAA..
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- Tibor
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Re: Sind die Stufen ab R2 nur noch Verwaltungstätigkeiten ?
Aber nur bei euch. IdR sicherlich auch mit viel Zeit als R2 Richter und MinR.
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Re: Sind die Stufen ab R2 nur noch Verwaltungstätigkeiten ?
PS in Berlin auch über VPräs Polizei.Tibor hat geschrieben:Aber nur bei euch. IdR sicherlich auch mit viel Zeit als R2 Richter und MinR.
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Re: Sind die Stufen ab R2 nur noch Verwaltungstätigkeiten ?
Bevor man sich über die Verdienstmöglichkeiten einigermaßen unwahrscheinlicher Karrierewege Gedanken macht, sollte man vielleicht erst mal die ersten 1-3 Schritte auf dem Weg Richtung R2 absolvieren. Dann hat man auch eine deutlich bessere Idee, welche "Karrierewege" für einen wirklich interessant sind.
- Tibor
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Re: Sind die Stufen ab R2 nur noch Verwaltungstätigkeiten ?
Ich bin ja eh der Auffassung, dass alles über B3/R3 eh nicht planbar ist. Da ist jede GK-Partnerschaft noch eher planbar.
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Re: Sind die Stufen ab R2 nur noch Verwaltungstätigkeiten ?
Auch R3 dürfte schwer planbar sein, weil es - abgesehen von den Vorsitzendenstellen am OLG (bzw. Abteilungsleiterstellen bei der GenStA) - relativ wenige Stellen oberhalb von R2 gibt. Mit R3 ist man ggf. schon Präsident eines mittelgroßen Amtsgerichts.