Strafrecht - Vorgehen Anwalt in Strafsache

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Jan2808
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Strafrecht - Vorgehen Anwalt in Strafsache

Beitrag von Jan2808 »

Hallo zusammen,

bezüglich einer im Strafrecht angesiedelten Angelegenheit wurde zu Beginn des Jahres anwaltliche Unterstützung gesucht und gefunden.
Im Erstgespräch wurde ausführlich der Hintergrund erläutert. Während dessen wurde ebenfalls das Honorar angesprochen, welches der Anwalt für Strafrecht auf ca. 500 – 700 EUR beziffert hat. Ebenfalls wurde mitgeteilt, dass in Kürze eine Rechnung eingeht, mit welcher ein „Vorschuss“ der genannten Summe zu leisten ist.
Diese Rechnung unterteilte sich in:
Grundgebühr Strafsachen gem. Nr. 4100 VV RVG mit 200 €
Verfahrensgebühr (vorbereitetes Verfahren) gem. Nr. 4104 VV RVG mit 165 €
Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG mit 20 €
In Summe und netto sind dies 385 €.

Nachdem sich in dieser Strafsache gefühlt ein halbes Jahr nichts getan hat, da die Akte „unterwegs“ war, ging nachfolge Mail des Sekretariats des Anwaltes ein:
„…ist der Aktenumfang derart groß, dass wir das Mandant nur weiterführen können, wenn Sie damit einverstanden sind, einen Sockelbetrag in Höhe von 1.000 € zu leisten. Ansonsten ist eine wirtschaftliche Sachbearbeitung hier nicht möglich und wir können die Sachbearbeitung nicht fortsetzen“
Dieser Mail war keine Rechnung angefügt. Um Rücksprache wurde gebeten, ohne jegliche Rückmeldung.

Sehe dieses Vorgehen unseriös. Was soll nun getan werden? Wechsel des Anwaltes bedeutet den Verlust der Anzahlung. Was wäre das richtige Vorgehen? Ist dies eine gängige "Methode" der Anwälte?
Danke für Eure Meinung und Unterstützung.
Gruß
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thh
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Re: Strafrecht - Vorgehen Anwalt in Strafsache

Beitrag von thh »

"Es gibt hier keine Rechtsberatung und keine Hausarbeiten-Besprechungen!!"
Julia
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Re: Strafrecht - Vorgehen Anwalt in Strafsache

Beitrag von Julia »

Man sollte meinen, groß und rot würde reichen.
Geschlossen.
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