An die Syndizi:
wie macht Ihr das mir den Kosten für Zulassung, das beA und den Kammerbeiträgen. Bezahlt Ihr die selbst? Habt Ihr eine gesonderte Vereinbarung darüber mit Eurem Arbeitgeber getroffen? Oder ist eine Überwälzung dieser Kosten auf den Arbeitgeber per se möglich, weil der einen ja schließlich als Syndikus angestellt hat?
Synikus und Folgekosten
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Synikus und Folgekosten
Mündliche Prüfungen sind die Prüfungen, bei denen die Prüfungsfragen mündlich zu beantworten sind (§ 4 Nr. 31 Universitäts-Studiengesetz, Österrreich)
- Ruben
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Re: Synikus und Folgekosten
Ich habe mir diese Kosten vom Arbeitgeber erstatten lassen, da sie ja notwendig sind, um meiner Tätigkeit als angestellter Syndikusrechtsanwalt dort nachgehen zu können.
Nur die Kosten der zusätzlich fortbestehenden Zulassung als Rechtsanwalt lasse ich mir nicht erstatten, da diese nicht notwendig ist für meinen Job. Hierbei handelt es sich lediglich um die Berufshaftpflichtversicherung.
Nur die Kosten der zusätzlich fortbestehenden Zulassung als Rechtsanwalt lasse ich mir nicht erstatten, da diese nicht notwendig ist für meinen Job. Hierbei handelt es sich lediglich um die Berufshaftpflichtversicherung.