Liebe Mitforisten,
momentan treibt mich das folgende Problem um:
Angenommen man hat Datenbanken (die gegen Geldleistung käuflich sind) erworben. Nun möchte man einzelne, darin enthaltene Werte im Rahmen eines gegen Entgelt erstellten privaten Einzelfall-Gutachtens verwenden.
Kann dies einen Verstoß gegen das Urheberrecht (insbesondere gegen die §§ 87a-e UrhG) darstellen?
Gruß
rocketman1409
[UrhG] Datenbanken und Urheberrechtsschutz
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