Syndikus für Privatangelegenheit eingesetzt

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Ruben
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Syndikus für Privatangelegenheit eingesetzt

Beitrag von Ruben »

Hallo,

folgender Fall: Ein Syndikusrechtsanwalt soll nach dem Willen eines vorgesetzten Managers einen anderen Manager kostenlos in seinen privaten Rechtsangelegenheiten beraten, etwas prüfen und ihm dazu eine rechtliche Einschätzung geben. Die Compliance-Richtlinien untersagen es, betriebliche Ressourcen für private Zwecke einzusetzen. Die Rechtsberatung hätte, wenn sie bei externen Anwälten eingekauft wird, nach RVG einen nicht unerheblichen Wert (vierstellig).

Wie würdet ihr euch als Syndikus verhalten?
Varianten:
a) Es läuft gut im Unternehmen für den Syndikus, womöglich wird er befördert
<--> b) Es läuft schlecht für den Syndikus, er wird eher ausgenutzt
c) Es ist genügend Zeit da, sich auch noch die Privatangelegenheit nebenbei anzusehen
<--> d) Es ist keine Zeit da, der Syndikus ist voll ausgelastet
d) Der Syndikus und der Manager haben ein enges Verhältnis
<--> e) Zu dem betreffenden Manager hat der Syndikus keinerlei nähere Bekanntschaft
f) Es wird freundlich nach einem Gefallen gefragt
<--> g) Es heißt "Hier, bitte erledigen"

Nehmen wir an, es ist durchweg der negative Fall (b, d, e, g). Was tun?
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immer locker bleiben
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Re: Syndikus für Privatangelegenheit eingesetzt

Beitrag von immer locker bleiben »

Persönlich würde ich das von einer umfassenden Abwägung aller Umstände des Einzelfalles abhängig machen. a), c), d2) und f) sprächen dafür, ein Auge zuzudrücken, vorausgesetzt, jemand hält einem den Ärger wegen der Compliance-Richtlinien vom Hals. Ansonsten kann man mit Verweis auf letztere die Aufgabe auch locker ablehnen ...

Wenn der Sachverhalt "durchweg" negativ ist, kann man im Grunde auch gleich auf den Tisch hauen und gehen ... oder die Aufgabe zur Akte nehmen und liegen lassen, bis man weg ist ...

Der Syndikus könnte es auch einfach annehmen und unter seinem Briefkopf bearbeiten und dann eine knackige Rechnung stellen. :D
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Effi
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Re: Syndikus für Privatangelegenheit eingesetzt

Beitrag von Effi »

Solltest du diesmal ein Auge zudrücken, wird es auch ein nächstes mal geben. Insofern würde ich ablehnen. Allein schon aus Haftungsgesichtspunkten.
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Herr Schraeg
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Re: Syndikus für Privatangelegenheit eingesetzt

Beitrag von Herr Schraeg »

Wenn b, d, e und g, dann wie Effi und ILB: unter Verweis auf Compliance ablehnen, weil Du sonst immer so ausgenutzt werden wirst. Wenn Du nicht alle Brücken abbrechen willst, dann als minus einen Schnellschuss, nett verpackt, anbieten. "Leider würde die an sich gebotene Beratung Sie wegen unserer Compliance-Richtlinien in echte Schwierigkeiten bringen. Aber vielleicht hilft Ihnen eine unverbindliche Ersteinschätzung, die mit unseren Richtlinien vereinbar sein sollte, schon weiter:..."
Lawyer2012
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Re: Syndikus für Privatangelegenheit eingesetzt

Beitrag von Lawyer2012 »

Hängt von der Art der Kommunikation ab. Wenn zu mir ein GF kommt mit "ich hab da mal ne Frage" hör ich mir das an und gebe eine Einschätzung zu ab. Je nachdem schau ich auch schon mal in ein Dokument.

Wenn das Ganze aber als Auftrag und Befehl formuliert wird á la "Du wirst jetzt XYZ in Sachen ZYX vertreten" würde ich mich zurücklehnen und auf die standesrechtlichen und haftungsrechtlichen Problematiken hinweisen. Mein Arbeitsvertrag sagt "Vertretung des Konzerns in allen rechtlichen Angelegenheiten" und nicht "Privatberatung der GF"...
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