Abschreibung eines PKWs.
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Abschreibung eines PKWs.
Ich hätte eine Frage an die Selbstständigen hier. Wenn ihr einen Pkw im Betrieb hattet und der Wagen ab geschrieben ist. Macht es dann Sinn diesen Wagen noch weiter Betrieb dich zu nutzen?
Kann ich den Wagen mit der 1 % Regelung weiter fahren und die Tankquittungen weiterhin geltend machen beim Finanzamt? Ich verstehe das nicht so ganz mit der Kostendeckelung.
Kann ich den Wagen mit der 1 % Regelung weiter fahren und die Tankquittungen weiterhin geltend machen beim Finanzamt? Ich verstehe das nicht so ganz mit der Kostendeckelung.
- Tibor
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Abschreibung eines PKWs.
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Re: Abschreibung eines PKWs.
Ja diese Kostendeckelung verstehe ich nicht genau.
D.h. wenn ich zum Beispiel Tank Kosten im Jahr von 4000 € habe die 1 % Regelung aber 2000 € ausmachen würde, kann ich weiterhin 2000,- Als betriebliche Ausgabe geltend machen?
D.h. wenn ich zum Beispiel Tank Kosten im Jahr von 4000 € habe die 1 % Regelung aber 2000 € ausmachen würde, kann ich weiterhin 2000,- Als betriebliche Ausgabe geltend machen?
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Re: Abschreibung eines PKWs.
...
Wer bei Vermietungs- und Gewinneinkünften keinen Steuerberater aufsucht, handelt i.d.R. grob fahrlässig.
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Re: Abschreibung eines PKWs.
Hier gibt es nichts zu sehen, ich trolle nur.
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Re: Abschreibung eines PKWs.
Scheint keiner hier wirklich zu wissen. Schade.
Ich wollte einig nur wissen ob ich ein abgeschrieben das Fahrzeug weiter betrieblich nutzen kann, am besten mit der 1 % Regelung, so dass ich kein Fahrtenbuch führen muss und ob ich die Kosten, insbesondere die Benzinkosten weiterhin Geltend d machen kann und welchen Nutzungsvorteil ich mir mit dieser 1 % Regelung noch anrechnen lassen muss, wenn der Wagen abgeschrieben ist.
Ich wollte einig nur wissen ob ich ein abgeschrieben das Fahrzeug weiter betrieblich nutzen kann, am besten mit der 1 % Regelung, so dass ich kein Fahrtenbuch führen muss und ob ich die Kosten, insbesondere die Benzinkosten weiterhin Geltend d machen kann und welchen Nutzungsvorteil ich mir mit dieser 1 % Regelung noch anrechnen lassen muss, wenn der Wagen abgeschrieben ist.
- Tibor
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Re: Abschreibung eines PKWs.
Diese Aussage dürfte nicht richtig sein. Es scheint wohl eher so, dass alle hier die Antwort wissen - zumindest wenn sie die üblichen Bsp. im Web durchgeschaut haben - nur du nicht. Schade.
Das Steuerrecht verbietet dir nicht die Nutzung abgeschriebener Kfz. Es ist mir auch sonst keine öffentlich-rechtliche Norm bekannt, die eine Veräußerung/Stilllegung eines Kfz erzwingt, wenn es nur steuerlich einen Buchwert von 0,00 € erreicht hat.
Wenn man sich die Rechtsgrundlage (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Sätze 2 ff EStG) anschaut, wird man dort auch keine Regelung finden, dass die 1% Regel voraussetzt, dass das Kfz einen steuerlichen Buchwert > 0,00 € hat. Tatbestandsvoraussetzung der sog. 1% Regel ist nur: "Die private Nutzung eines Kraftfahrzeugs, das zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt wird,".
Wenn die "Benzinkosten" betrieblich/beruflich veranlasste Aufwendungen (= Betriebsausgaben iSv § 4 Abs. 4 EStG) sind, dann mindern diese den steuerlichen Gewinn.
Auch die Rechtsfolge von § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG ist hinreichend klar und nicht weiter eingeschränkt: "ist für jeden Kalendermonat mit 1 Prozent des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattung einschließlich Umsatzsteuer anzusetzen;".
Und jetzt kommen wir zur "Kostendeckelung": Die FinVerw. erlaubt nach einem Billigkeitserlass die Rechtsfolge der Höhe nach auf die "Kosten" zu beschränken. Und hier sei nochmals auf das mit Google als erstes zu findende Bsp. verwiesen: https://www.haufe.de/finance/buchfuehrung-kontierung/private-pkw-nutzung/kostendeckelung-pkw-1-regelung-fuer-unternehmer_186_410318.html (Verwaister Link automatisch entfernt)
Liegen die unentgeltlichen Wertabgaben aus 1% Methode (und ggf. 0,03% Methode abzgl. Entfernungspauschale gem. § 4 Abs. 5 Nr. 6 EStG) ÜBER den gesamten Aufwendungen des Kfz (dazu zählt nicht die Garage und Zins für eine Fremdfinanzierung), dann kommt es zu einer Deckelung der unentgeltlichen Wertabgaben auf die Höhe der gesamten Aufwendungen des Kfz.
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Re: Abschreibung eines PKWs.
Hast Du denn vor der nachfolgenden steuerrechtlichen Beratung auch die Swann-Formel geprüft?
- Tibor
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Re: Abschreibung eines PKWs.
Nein, die Neue-Formel: Steuerliche Beratung für Esprit persönlich stellt keine unerlaubte (Steuer)Rechtsberatung iS der Forenregeln statt, da es in jeder denkbaren Hinsicht ausgeschlossen ist, dass ein Steuerberater mit diesen Beratungsanfragen ein kostendeckendes Honorar verdienen kann.
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Re: Abschreibung eines PKWs.
Ich find die Antwort sehr nett von Tibor.
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Re: Abschreibung eines PKWs.
Einschleimen bei Tibor zählt nicht.
im Übrigen: esprit, schreib dich nicht ab.
Hier gibt es nichts zu sehen, ich trolle nur.
- Tibor
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Re: Abschreibung eines PKWs.
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Re: Abschreibung eines PKWs.
Als wenn ich das nötig hätte.
In der Tat habe ich eine verkappte Affinität zum Steuerrecht und lese alles was damit zu tun hat gern. ^^
»Natürlich ist das herablassend. Torquemada ist mir gegenüber herablassend, ich bin esprit gegenüber herablassend. So ist die Nahrungskette in diesem Forum nunmal.« - Swann
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Re: Abschreibung eines PKWs.
Das bringt dich vielleicht in die Top 3 der schlimmsten Forenfetischisten. Gimp-Suit-Tobi rankt natürlich weiter vorne.Muirne hat geschrieben: ↑Freitag 26. Juli 2019, 20:32Als wenn ich das nötig hätte.
In der Tat habe ich eine verkappte Affinität zum Steuerrecht und lese alles was damit zu tun hat gern. ^^
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Re: Abschreibung eines PKWs.
Steuerrecht?
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