Abschleppfälle - Rechtmäßigkeit HDU-Verfügung

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

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lawlaw
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Abschleppfälle - Rechtmäßigkeit HDU-Verfügung

Beitrag von lawlaw »

Hi zusammen,

ich habe eine Frage im Bereich der Abschleppfälle.

Es ist ja gefestigte Rechtsprechung, dass für die Rechtmäßigkeit der konkreten Vollstreckungshandlung die Rechtmäßigkeit der HDU-Verfügung nicht erheblich ist, solange ein wirksamer und vollstreckbarer VA zur Zeit der Vollstreckungshandlung gegeben ist.

Sofern das Gericht im Hinblick auf einen Kostenbescheid von dem Kostenschuldner angerufen wird, so hat dieses aber dennoch die Rechtmäßigkeit der HDU-Verfügung zu überprüfen, sofern diese noch nicht bestandskräftig geworden ist. Konkret soll diese Prüfung auf der Ebene der Kostenpflicht im Rahmen der Verhältnismäßigkeit der Kostenauferlegung, und eben nicht im ersten Schritt auf der Ebene der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Amtshandlung.

Das verstehe ich soweit.

1) Angenommen, der Kläger wendet sich dem Antrag nach nur gegen den Kostenbescheid und faselt dann in der Begründung auch etwas davon, dass zB "das Verkehrsschild rechtswidrig" ist. Muss ich als Gericht in diesem Fall den Antrag des Klägers zu Beginn der Entscheidungsgründe dahingehend auslegen, dass dieser auch Anfechtungsklage gegen das Verkehrsschild (oder welche HDU-Verfügung auch immer) erhebt und dementsprechend in dem Fall, in dem ich zu dessen Rechtswidrigkeit komme, die dem Verkehrsschild innewohnende Regelung im Urteilstenor ebenfalls aufheben?

Oder kann ich in diesem Fall als Gericht die Rechtswidrigkeit der Grundverfügung inzident bei der Kostenpflicht überprüfen, ohne sodann auch im Urteil im Falle der Rechtswidrigkeit der Grundverfügung ebendiese im Tenor ebenfalls aufzuheben?


2) Daran schließt sich als zweite Frage der Fall an, dass es um ein Wanderschild geht, das z. Ztpkt. der Gerichtsentscheidung nicht mehr vorhanden ist. Hier das gleiche Spiel: Reicht es dort iRd Prüfung der Kostenpflicht hinsichtlich des Kostenbescheids zu prüfen, ob dieses Verkehrsschild (das ja nicht mehr vorhanden und damit erledigt ist) rechtmäßig war? Oder muss ich da zusätzlich zur Anfechtungsklage gegen den Kostenbescheid mit der Fortsetzungsfeststellungsklage hinsichtlich des Verkehrsschildes ran?

Ich danke euch!
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