Fahrten mit dem privaten PKW absetzen
Moderator: Verwaltung
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Fahrten mit dem privaten PKW absetzen
Hallo, kann mir einer sagen was in einem aufschrieb enthalten sein muss, wenn man die Fahrten mit dem privaten PKW absetzen möchte?
Ich vermute Tag Grund und Kilometer der Fahrt? Gibt es hier vielleicht ein Muster dazu?
Ich vermute Tag Grund und Kilometer der Fahrt? Gibt es hier vielleicht ein Muster dazu?
- Strich
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Re: Fahrten mit dem privaten PKW absetzen
Fahrtenbücher. Kriegst du in jedem Schreibwarenhandel.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
- Daria -
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Re: Fahrten mit dem privaten PKW absetzen
Nein ich muss doch gerade kein Fahrtenbuch führen.
- David
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Re: Fahrten mit dem privaten PKW absetzen
Du willst die Fahrten doch absetzen? Ergo Fahrtenbuch:
https://www.amazon.de/AVERY-Zweckform-2 ... way&sr=8-3
- Tibor
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Re: Fahrten mit dem privaten PKW absetzen
Nein, ein Fahrtenbuch muss er nicht führen, wenn das Kfz nicht zum Betriebsvermögen gehört. Aufzuzeichnen ist Tag, km-Zahl, Abfahrts- und Zielort und der Grund der Fahrt.
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- David
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Re: Fahrten mit dem privaten PKW absetzen
Ja und genau diese Vorlagen sind in einem solchen Buch drin Muss man nur ausfüllen
- Tibor
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Re: Fahrten mit dem privaten PKW absetzen
Nein, in einem Fahrtenbuch musst du auch Anfangs- und Endkilometerstand lt Tacho angeben und damit auch Privatfahrten, denn Ziel des Fahrtenbuchs ist die Ermittlung eines individuellen Kostensatzes für private Fahrten, die zu korrigieren sind, weil sämtliche Aufwendungen des Kfz des Betriebsvermögens zunächst den Gewinn gemindert haben.
Hier geht es aber um die pauschalen 30ct als Ansatz von Betriebsausgaben, weil das private Kfz gerade nicht dazu führt, dass man alle Aufwendungen des Kfz als Betriebsausgaben verbucht. Dafür bedarf es aber keines Fahrtenbuchs.
Vgl die Verwaltungsanweisung in
EStR R 4.12 Abs 2: „Die Regelungen in den LStR zu Reisekosten sind sinngemäß anzuwenden. Der Ansatz pauschaler Kilometersätze“
LStR R 9.5 Abs. 1 Satz 5: „Abweichend von Satz 3 können die Fahrtkosten auch mit den pauschalen Kilometersätzen gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 2 EStG angesetzt werden.“
Dort heißt es: „Anstelle der tatsächlichen Aufwendungen, die dem Arbeitnehmer durch die persönliche Benutzung eines Beförderungsmittels entstehen, können die Fahrtkosten mit den pauschalen Kilometersätzen angesetzt werden, die für das jeweils benutzte Beförderungsmittel (Fahrzeug) als höchste Wegstreckenentschädigung nach dem Bundesreisekostengesetz festgesetzt sind.“
Und damit gilt dann § 5 Abs 2 BRKG:
„Besteht an der Benutzung eines Kraftwagens ein erhebliches dienstliches Interesse, beträgt die Wegstreckenentschädigung 30 Cent je Kilometer zurückgelegter Strecke. Das erhebliche dienstliche Interesse muss vor Antritt der Dienstreise in der Anordnung oder Genehmigung schriftlich oder elektronisch festgestellt werden.“
Deshalb muss nur die tatsächliche Aufwandsentstehung (Fahrt) und der freiberufliche Veranlassungszusammenhang (Zweck/Interesse) aufgezeichnet werden.
Hier geht es aber um die pauschalen 30ct als Ansatz von Betriebsausgaben, weil das private Kfz gerade nicht dazu führt, dass man alle Aufwendungen des Kfz als Betriebsausgaben verbucht. Dafür bedarf es aber keines Fahrtenbuchs.
Vgl die Verwaltungsanweisung in
EStR R 4.12 Abs 2: „Die Regelungen in den LStR zu Reisekosten sind sinngemäß anzuwenden. Der Ansatz pauschaler Kilometersätze“
LStR R 9.5 Abs. 1 Satz 5: „Abweichend von Satz 3 können die Fahrtkosten auch mit den pauschalen Kilometersätzen gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 2 EStG angesetzt werden.“
Dort heißt es: „Anstelle der tatsächlichen Aufwendungen, die dem Arbeitnehmer durch die persönliche Benutzung eines Beförderungsmittels entstehen, können die Fahrtkosten mit den pauschalen Kilometersätzen angesetzt werden, die für das jeweils benutzte Beförderungsmittel (Fahrzeug) als höchste Wegstreckenentschädigung nach dem Bundesreisekostengesetz festgesetzt sind.“
Und damit gilt dann § 5 Abs 2 BRKG:
„Besteht an der Benutzung eines Kraftwagens ein erhebliches dienstliches Interesse, beträgt die Wegstreckenentschädigung 30 Cent je Kilometer zurückgelegter Strecke. Das erhebliche dienstliche Interesse muss vor Antritt der Dienstreise in der Anordnung oder Genehmigung schriftlich oder elektronisch festgestellt werden.“
Deshalb muss nur die tatsächliche Aufwandsentstehung (Fahrt) und der freiberufliche Veranlassungszusammenhang (Zweck/Interesse) aufgezeichnet werden.
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- David
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Re: Fahrten mit dem privaten PKW absetzen
Er hatte doch nach einem Muster gefragt und dafür ist ein Fahrtenbuch doch super geeignet. Man legt es ins Auto und füllt eben nur das aus, was man braucht. Den Kilometerstand kann er ja weglassen.
- famulus
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Re: Fahrten mit dem privaten PKW absetzen
NeIn IcH mUsS dOcH gErAdE kEiN fAhRtEnBuCh FüHrEn.
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
- Tibor
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Re: Fahrten mit dem privaten PKW absetzen
Fahrtenbuch: liegt immer im Auto, muss man regelmäßig (zeitnah) führen, alle Fahrer des selben Autos zeichnen auf
Fahrtkostenaufstellung: kann ich auch noch nachträglich erstellen, weniger Angaben erforderlich, Loseblattsammlung genügt, bezieht sich ggf auf unterschiedliche Privat-Kfz in einer Liste, dafür nur für DEN Steuerpflichtigen
Fahrtkostenaufstellung: kann ich auch noch nachträglich erstellen, weniger Angaben erforderlich, Loseblattsammlung genügt, bezieht sich ggf auf unterschiedliche Privat-Kfz in einer Liste, dafür nur für DEN Steuerpflichtigen
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