Vorfall:
Das Unternehmen X hat im Juni 2018 einen Dienstleistungsauftrag von Y zur kompletten Entwicklung einer Produktidee entgegengenommen.
Wie im Angebot von X angegeben sollte das Projekt in ca. 2 Monaten abgeschlossen werden.
Eine 50% Vorkassen-Rechnung wurde vor Beginn der Arbeiten beglichen. Rechnung 2/2 wurde im April beglichen. Die ca. 2 monatige Lieferfrist ist laut seiner Formulierung somit im Juni 2019 abgelaufen.
2 Monate später erhält X einen Brief des Kunden Y (Datiert auf den 15.8 - versendet am 16.8 - eingeworfen am 19.8)
Es wurde eine Frist zum 29.8.19 zur Lieferung des Prototypen gesetzt.
Diese wurde auf Grund von vergeblichen Schlichtungsversuchen von X und eigenem Verschulden um zwei Tage überschritten. Die Entgegennahme des Paketes wurde am 31.8.19 von Y verweigert.
Er will nun auf Grund von “Unzuverlässigkeit und Vertrauensbruch” vom Auftrag zurücktreten, den Prototypen anderweitig herstellen lassen und min 75% der überwiesenen Summe erstattet bekommen.
Fragen:
Handelt es sich, bei der in Summe langen Verzögerung des Projektes von 2018, um eine angemessene Frist?
Hat Y nun einen Anspruch auf Rücktritt von dem Geschlossenen “Vertrag” (Angebot/Rechnung)?
Müssen auch die erfolgreich von X erbrachten Leistungen erstattet werden oder nur die Kosten für den zu spät gelieferten Prototypen?
Rücktritt des Kunden vom “Kaufvertrag” oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung im Produktdesign/ Prototypenbau
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Re: Rücktritt des Kunden vom “Kaufvertrag” oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung im Produktdesign/ Prototypenbau
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