Rentenversicherung / Versorgungswerk
Moderator: Verwaltung
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Rentenversicherung / Versorgungswerk
Hallo,
ich werde bald als angestellter RA anfangen zu arbeiten. Aufgrund vorheriger beruflicher Tätigkeiten habe ich schon einige Rentenanwartschaften.
Ich habe zwei Fragen:
1.) Sehe ich das richtig: Ich lasse mich von der Rentenversicherungsbeitragspflicht befreien und zahle dann in Höhe der Rentenbeitragspflicht meinen AN-Anteil an das Versorgungswerk und mein AG den anderen Teil an das Versorgungswerk? So lese ich das zumindest hier heraus: https://www.b-rav.de/service/
In meinem Arbeitsvertrag findet sich keine Regelung dazu.
2.) Was passiert mit meinen (nicht ganz unerheblichen) Rentenanwartschaften? Kann ich die in das Versorgungswerk überführen lassen?
3.) Gibt es eine unabhängige (evtl sogar kostenlose?) Beratungsstelle, was am vorteilhaftesten für mich ist?
Danke euch!
Gruß
VVehnert
ich werde bald als angestellter RA anfangen zu arbeiten. Aufgrund vorheriger beruflicher Tätigkeiten habe ich schon einige Rentenanwartschaften.
Ich habe zwei Fragen:
1.) Sehe ich das richtig: Ich lasse mich von der Rentenversicherungsbeitragspflicht befreien und zahle dann in Höhe der Rentenbeitragspflicht meinen AN-Anteil an das Versorgungswerk und mein AG den anderen Teil an das Versorgungswerk? So lese ich das zumindest hier heraus: https://www.b-rav.de/service/
In meinem Arbeitsvertrag findet sich keine Regelung dazu.
2.) Was passiert mit meinen (nicht ganz unerheblichen) Rentenanwartschaften? Kann ich die in das Versorgungswerk überführen lassen?
3.) Gibt es eine unabhängige (evtl sogar kostenlose?) Beratungsstelle, was am vorteilhaftesten für mich ist?
Danke euch!
Gruß
VVehnert
- Tibor
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Re: Rentenversicherung / Versorgungswerk
1) ja, von DRV befreien, sonst zahlst du an VersW den Mindestbeitrag und (!) an die DRV
2) DRV Anwartschaft bleibt bis zum Erlebensfall da; keine Übertragbarkeit
3) es gibt Rentenberater, aber ggf helfen auch einfach zwei Rückfragen bei DRV, VersW und anderen Kollegen?!
2) DRV Anwartschaft bleibt bis zum Erlebensfall da; keine Übertragbarkeit
3) es gibt Rentenberater, aber ggf helfen auch einfach zwei Rückfragen bei DRV, VersW und anderen Kollegen?!
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
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Re: Rentenversicherung / Versorgungswerk
Hast du denn die 60 Monate bei der Rente voll? Wenn nicht, würdest du deine Beiträge bei Renteneintritt ausgezahlt bekommen. Ab 60 Monate hast du sonst eine Rente und eben Versorgungswerk.
Hier gibt es nichts zu sehen, ich trolle nur.
- Ara
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Re: Rentenversicherung / Versorgungswerk
Die Beiträge kriegt man nach 24 Monate im Versorgungswerk auf Antrag ausbezahlt (aber nur AN-Anteil) https://www.deutsche-rentenversicherung ... attung.pdfstilzchenrumpel hat geschrieben: ↑Samstag 6. Juli 2019, 08:28 Hast du denn die 60 Monate bei der Rente voll? Wenn nicht, würdest du deine Beiträge bei Renteneintritt ausgezahlt bekommen. Ab 60 Monate hast du sonst eine Rente und eben Versorgungswerk.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Rentenversicherung / Versorgungswerk
Dass das bei Ernennung auf Lebenszeit dann geht wusste ich. Ich wusste aber nicht, dass das auch bei Versorgungswerk geht. Hatte mal gehört die zicken teils Rum weil man ja wieder Angestellter werden könnte.Ara hat geschrieben: ↑Samstag 6. Juli 2019, 09:55Die Beiträge kriegt man nach 24 Monate im Versorgungswerk auf Antrag ausbezahlt (aber nur AN-Anteil) https://www.deutsche-rentenversicherung ... attung.pdfstilzchenrumpel hat geschrieben: ↑Samstag 6. Juli 2019, 08:28 Hast du denn die 60 Monate bei der Rente voll? Wenn nicht, würdest du deine Beiträge bei Renteneintritt ausgezahlt bekommen. Ab 60 Monate hast du sonst eine Rente und eben Versorgungswerk.
Hier gibt es nichts zu sehen, ich trolle nur.
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Re: Rentenversicherung / Versorgungswerk
Je nachdem, wie viele Monate noch fehlen für die 60 Monate, könnte es auch eine Option sein, diese noch freiwillig einzuzahlen, oder nicht? Das müsste man sich aber vorher genau durchrechnen.
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Re: Rentenversicherung / Versorgungswerk
Danke für eure Antworten!
Was passiert eigentlich, wenn ich irgendwann doch wieder in den Staatsdienst gehen sollte? Dann habe ich ja Ansprüche aus dem Versorgungswerk, aus der Rentenversicherung und gleichzeitig meine Pensionsansprüche. Das dürfte dann kompliziert werden, oder?
Ich war 5 Jahre Beamter, habe mich entlassen lassen und wurde dann bei der DRV nachversichert. Dazu habe ich ein Jahr als WiMi in einer GK und die zwei Jahre des Refs eingezahlt. Da ich mal davon ausgehe, dass auch die Beamtenjahre voll zählen, sollten die 60 Monate auf jeden Fall erreicht sein.Hast du denn die 60 Monate bei der Rente voll? Wenn nicht, würdest du deine Beiträge bei Renteneintritt ausgezahlt bekommen. Ab 60 Monate hast du sonst eine Rente und eben Versorgungswerk.
Was passiert eigentlich, wenn ich irgendwann doch wieder in den Staatsdienst gehen sollte? Dann habe ich ja Ansprüche aus dem Versorgungswerk, aus der Rentenversicherung und gleichzeitig meine Pensionsansprüche. Das dürfte dann kompliziert werden, oder?
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Re: Rentenversicherung / Versorgungswerk
Beim Ref werden idR. keine Beiträge an die DRV abgeführt. Hattest du dich da auch nachversichern lassen? Oder wurde das im Rahmen der Nachversicherung des Beamtenverhältnisses gleich mitgemacht?
Ja, du wurdest ja nachversichert.
Hierzu allerdings noch der Hinweis, dass du dich bzgl. des Auszahlenlassens mal genau informieren solltest. Denn es werden nur Anteile der Arbeitnehmerbeiträge ausgezahlt. Ob bei der Nachversicherung zwischen den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen differenziert wird, kann ich dir aus dem Stegreif nicht sagen.
Wenn mich nicht alles täuscht, dürfte es erst dann komplizierter werden, wenn die Summe der Ansprüche den höchstmöglichen Anspruch aus dem Pensionsanspruch übersteigt (also zzt. 71,75% der Besoldung des "Ausstiegsamtes"). Anderenfalls dürfte jeder seinen Betrag an dich auszahlen.VVehnert hat geschrieben: ↑Sonntag 7. Juli 2019, 14:19Was passiert eigentlich, wenn ich irgendwann doch wieder in den Staatsdienst gehen sollte? Dann habe ich ja Ansprüche aus dem Versorgungswerk, aus der Rentenversicherung und gleichzeitig meine Pensionsansprüche. Das dürfte dann kompliziert werden, oder?
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Re: Rentenversicherung / Versorgungswerk
Mit einem "neuen" Personalausweis kannst du auch online einsehen, wie viele Beitragszeiten du schon hast, ansonsten kannst du die Infos problemlos per Post anfordern. Dann musst du nicht rätseln, wie viele Monate du hast.VVehnert hat geschrieben: ↑Sonntag 7. Juli 2019, 14:19 Danke für eure Antworten!
Ich war 5 Jahre Beamter, habe mich entlassen lassen und wurde dann bei der DRV nachversichert. Dazu habe ich ein Jahr als WiMi in einer GK und die zwei Jahre des Refs eingezahlt. Da ich mal davon ausgehe, dass auch die Beamtenjahre voll zählen, sollten die 60 Monate auf jeden Fall erreicht sein.Hast du denn die 60 Monate bei der Rente voll? Wenn nicht, würdest du deine Beiträge bei Renteneintritt ausgezahlt bekommen. Ab 60 Monate hast du sonst eine Rente und eben Versorgungswerk.
Was passiert eigentlich, wenn ich irgendwann doch wieder in den Staatsdienst gehen sollte? Dann habe ich ja Ansprüche aus dem Versorgungswerk, aus der Rentenversicherung und gleichzeitig meine Pensionsansprüche. Das dürfte dann kompliziert werden, oder?
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Re: Rentenversicherung / Versorgungswerk
Vielen Dank noch einmal, auch wenn es etwas spät kommt.
Du hast Recht, Beiträge wurden nur im Rahmen meiner Mehrvergütung in der RA-Station abgeführt.Beim Ref werden idR. keine Beiträge an die DRV abgeführt. Hattest du dich da auch nachversichern lassen? Oder wurde das im Rahmen der Nachversicherung des Beamtenverhältnisses gleich mitgemacht?
Werde ich machen!Mit einem "neuen" Personalausweis kannst du auch online einsehen, wie viele Beitragszeiten du schon hast, ansonsten kannst du die Infos problemlos per Post anfordern. Dann musst du nicht rätseln, wie viele Monate du hast.
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Re: Rentenversicherung / Versorgungswerk
Hallo zusammen,
ich arbeite seit kurzer Zeit als Anwältin, möchte aber demnächst in die Justiz wechseln. Ich möchte jetzt nicht für die kurze Dauer in das Versorgungswerk einzahlen, was ich mir ja nicht wieder auszahlen lassen kann. Verstehe ich das richtig, dass ich mich von der Mitgliedschaft im Versorgungswerk befreien lassen kann, wenn ich weiterhin in die DRV einzahle?
Sollte das mit der Justiz nicht klappen und ich bleibe doch in der Anwaltschaft, kann ich dann wieder die Mitgliedschaft im Versorgungswerk beantragen?
Viele Grüße!
ich arbeite seit kurzer Zeit als Anwältin, möchte aber demnächst in die Justiz wechseln. Ich möchte jetzt nicht für die kurze Dauer in das Versorgungswerk einzahlen, was ich mir ja nicht wieder auszahlen lassen kann. Verstehe ich das richtig, dass ich mich von der Mitgliedschaft im Versorgungswerk befreien lassen kann, wenn ich weiterhin in die DRV einzahle?
Sollte das mit der Justiz nicht klappen und ich bleibe doch in der Anwaltschaft, kann ich dann wieder die Mitgliedschaft im Versorgungswerk beantragen?
Viele Grüße!
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Re: Rentenversicherung / Versorgungswerk
Nach meiner Kenntnis ist eine Befreiung quasi ausgeschlossen.LislWisl hat geschrieben: ↑Montag 9. September 2019, 19:29 Hallo zusammen,
ich arbeite seit kurzer Zeit als Anwältin, möchte aber demnächst in die Justiz wechseln. Ich möchte jetzt nicht für die kurze Dauer in das Versorgungswerk einzahlen, was ich mir ja nicht wieder auszahlen lassen kann. Verstehe ich das richtig, dass ich mich von der Mitgliedschaft im Versorgungswerk befreien lassen kann, wenn ich weiterhin in die DRV einzahle?
Sollte das mit der Justiz nicht klappen und ich bleibe doch in der Anwaltschaft, kann ich dann wieder die Mitgliedschaft im Versorgungswerk beantragen?
Viele Grüße!
Wenn du die 60 Monate nicht voll machst, kannst du dir immerhin 60% erstatten lassen.
Die Grundlagen findest du in den jeweiligen Satzungen der Versorgungswerke.
Hier gibt es nichts zu sehen, ich trolle nur.
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Re: Rentenversicherung / Versorgungswerk
Ich bin auch gerade dabei, den Antrag für das Versorgungswerk auszufüllen.
Ist es denn vorteilhaft, wenn man sich von der DRV befreien lässt (als Selbstsändige)? Oder soll ich anfangs zumindest bei beiden versichert sein?
Wie sieht es mit dem Verzicht auf Ermäßigung der Beitragspflicht gem. §30 V aus? Macht das Sinn?
Am Anfang der Selbständigkeit sollte man lieber die Kosten gering halten. Daher macht es ja theoretisch Sinn, sich von der DRV befreien zu lassen und von der Ermäßigung der Beitragspflicht Gebrauch zu machen. Sehe ich das richtig?
Ist es denn vorteilhaft, wenn man sich von der DRV befreien lässt (als Selbstsändige)? Oder soll ich anfangs zumindest bei beiden versichert sein?
Wie sieht es mit dem Verzicht auf Ermäßigung der Beitragspflicht gem. §30 V aus? Macht das Sinn?
Am Anfang der Selbständigkeit sollte man lieber die Kosten gering halten. Daher macht es ja theoretisch Sinn, sich von der DRV befreien zu lassen und von der Ermäßigung der Beitragspflicht Gebrauch zu machen. Sehe ich das richtig?
- Ara
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Re: Rentenversicherung / Versorgungswerk
Warum sollte man überhaupt in die DRV einzahlen? Das macht doch ausschließlich dann Sinn, wenn man dadurch die 5 Jahre vollbekommen würde. Ansonsten ist das Geld doch in jedem Fall besser privat investiert.juristin88 hat geschrieben: ↑Dienstag 10. September 2019, 10:21 Ich bin auch gerade dabei, den Antrag für das Versorgungswerk auszufüllen.
Ist es denn vorteilhaft, wenn man sich von der DRV befreien lässt (als Selbstsändige)? Oder soll ich anfangs zumindest bei beiden versichert sein?
Wie sieht es mit dem Verzicht auf Ermäßigung der Beitragspflicht gem. §30 V aus? Macht das Sinn?
Am Anfang der Selbständigkeit sollte man lieber die Kosten gering halten. Daher macht es ja theoretisch Sinn, sich von der DRV befreien zu lassen und von der Ermäßigung der Beitragspflicht Gebrauch zu machen. Sehe ich das richtig?
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11