Frau Künast und das LG Berlin
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Re: Frau Künast und das LG Berlin
@Ara: Jetzt beschäftigst Du Dich aber mit mehr oder weniger abseitigen Szenarien. Fassen wir doch mal zusammen, was wir wissen:
Frau Künast hat bei einer der drei wichtigsten deutschen Pressekammern ein medienträchtiges Verfahren gegen Facebook angestrengt.
Man wird annehmen dürfen, dass die Richter der angegangenen Pressekammer
a) sich schon mal mit der Rechtsprechung des BVerfG im Äußerungsrecht auseinandergesetzt haben und generell zu den versiertesten Richtern auf diesem Rechtsgebiet zählen,
b) sich bereits bei Eingang des Antrags im Klaren darüber waren, dass das Ding medienträchtig ist,
c) sich die Entscheidung - auch vor dem Hintergrund ihrer rechtlichen Bedeutung, aber auch mit Blick auf die zu erwartende öffentliche Empörung - sehr genau überlegt haben und nicht einfach in zwei Stunden irgendwas rausgehauen haben,
d) allgemein Erfahrung im Umgang mit medienträchtigen Verfahren haben,
e) einigermaßen freiwillig in der Pressekammer tätig sind (es dürfte bei einer Vakanz wohl regelmäßig mehrere Interessenten geben) und sich dementsprechend vorher überlegen konnten, ob sie ggf. das Risiko eingehen wollen, mal irgendwem so richtig auf die Füße zu treten, der dann über Mittel und Wege verfügt, in ihrem Privatleben rumzuwühlen.
Dementsprechend spricht wohl alles dafür, dass die Entscheidung rechtlich jedenfalls vertretbar ist und sich die Kammer insoweit wenig Sorgen hinsichtlich des Ermittlungsverfahrens machen muss.
Die jetzt vorgetragene Vermutung, dass die Entscheidung nur politisch motiviert sein könne, ist demgegenüber ebenso vorhersehbar wie aus der Luft gegriffen (die Wahrscheinlichkeit, dass die Berliner Pressekammer heimlich, still und leise durch die AfD übernommen wurde, halte ich für eher gering, lasse mich aber gerne eines Besseren belehren...).
Und: Es ist sicherlich nicht schön, die Medienschelte abzubekommen, aber ich denke, als Richter muss man letztlich damit leben können, sich mit manchen Entscheidungen nicht sonderlich beliebt zu machen und ggf. auch mit mehr oder weniger absurden Beschwerden oder auch Anzeigen überzogen zu werden, nur weil jemand mit einer Entscheidung unzufrieden ist.
Frau Künast hat bei einer der drei wichtigsten deutschen Pressekammern ein medienträchtiges Verfahren gegen Facebook angestrengt.
Man wird annehmen dürfen, dass die Richter der angegangenen Pressekammer
a) sich schon mal mit der Rechtsprechung des BVerfG im Äußerungsrecht auseinandergesetzt haben und generell zu den versiertesten Richtern auf diesem Rechtsgebiet zählen,
b) sich bereits bei Eingang des Antrags im Klaren darüber waren, dass das Ding medienträchtig ist,
c) sich die Entscheidung - auch vor dem Hintergrund ihrer rechtlichen Bedeutung, aber auch mit Blick auf die zu erwartende öffentliche Empörung - sehr genau überlegt haben und nicht einfach in zwei Stunden irgendwas rausgehauen haben,
d) allgemein Erfahrung im Umgang mit medienträchtigen Verfahren haben,
e) einigermaßen freiwillig in der Pressekammer tätig sind (es dürfte bei einer Vakanz wohl regelmäßig mehrere Interessenten geben) und sich dementsprechend vorher überlegen konnten, ob sie ggf. das Risiko eingehen wollen, mal irgendwem so richtig auf die Füße zu treten, der dann über Mittel und Wege verfügt, in ihrem Privatleben rumzuwühlen.
Dementsprechend spricht wohl alles dafür, dass die Entscheidung rechtlich jedenfalls vertretbar ist und sich die Kammer insoweit wenig Sorgen hinsichtlich des Ermittlungsverfahrens machen muss.
Die jetzt vorgetragene Vermutung, dass die Entscheidung nur politisch motiviert sein könne, ist demgegenüber ebenso vorhersehbar wie aus der Luft gegriffen (die Wahrscheinlichkeit, dass die Berliner Pressekammer heimlich, still und leise durch die AfD übernommen wurde, halte ich für eher gering, lasse mich aber gerne eines Besseren belehren...).
Und: Es ist sicherlich nicht schön, die Medienschelte abzubekommen, aber ich denke, als Richter muss man letztlich damit leben können, sich mit manchen Entscheidungen nicht sonderlich beliebt zu machen und ggf. auch mit mehr oder weniger absurden Beschwerden oder auch Anzeigen überzogen zu werden, nur weil jemand mit einer Entscheidung unzufrieden ist.
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Re: Frau Künast und das LG Berlin
Naja, das ist jetzt eher Palmströmsche Logik. Im Ergebnis ist das ein schönes Beispiel, dass eine Fehlentscheidung noch nicht für § 339 StGB reicht.
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Re: Frau Künast und das LG Berlin
Meine Formulierung schließt gerade nicht aus, dass es möglicherweise doch eine echte Fehlentscheidung ist, aber die Wahrscheinlichkeit dürfte doch deutlich geringer sein, als wenn das Verfahren beim Landgericht Pusemuckel geführt worden wäre.
- Kroate
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Re: Frau Künast und das LG Berlin
Das ist doch Käse, die vermeintliche Kompetenz des Gerichts ist völlig nebensächlich. Das Urteil ist bekannt und kann inhaltlich bewerten werden.
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Re: Frau Künast und das LG Berlin
Du hörst nicht richtig zu. Die Wahrscheinlichkeit für das Urteil war so gering, dass sich jede Bewertung verbietet.Kroate hat geschrieben:Das ist doch Käse, die vermeintliche Kompetenz des Gerichts ist völlig nebensächlich. Das Urteil ist bekannt und kann inhaltlich bewerten werden.
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Re: Frau Künast und das LG Berlin
Strafverfahren oder Strafanzeige? Bisher wissen wir nur von Letzterem, und das führt nun wirklich nicht zwingend zu ersterem.
Das erscheint mir ausgesprochen fernliegend. Nur weil man eine Entscheidung für nur schwer vertretbar hält, handelt es sich noch nicht um Rechtsbeugung.
Das ist übrigens auch für die Anwaltschaft ganz günstig - schließlich ist Rechtsbeugung ein Verbrechen, und nach der Rechtsprechung des BGH kommt es bei § 30 StGB nur darauf an, ob die ins Auge gefasste Tat für den Angestifteten Verbrechen wäre. Wie schnell wäre da ein abseitiger Antrag eines Rechtsanwalts, der zu einer schwer vertretbaren Entscheidung führen würde, ein Versuch der Anstiftung ...
Keiner der Richter bräuchte im Fall der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens irgendetwas zu sagen.
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Re: Frau Künast und das LG Berlin
Ich finde es irgendwie merkwürdig. Den Richterinnen und Richtern wird ein Fehlurteil vorgeworfen, dass angeblich auf der Grundlage bloßer politischer Meinung entstanden sein soll. Die Bewertung des Urteils, insbesondere der Begründung, erfolgt doch hier auch nur aus einer bestimmten politischen Richtung.
Und wenn ein Richter selbst Mitglied in der AfD ist, was würde das für ein Unterschied machen? Wäre das Urteil damit richtig richtig falsch? Wenn einer nun bei den Grünen Linken oder woanders ist, dann wäre es inhaltlich vertretbar?
Was ich seit Jahren in vielen Diskussionen sehe ist der Versuch über eine moralische Ächtung eine wissenschaftliche Integrität zu negieren. Wenn der von dort kommt, dann hören wir dem gar nicht zu es ist per se falsch.
Es ist doch völlig unerheblich ob jemand nachts den Mond anbetet oder glaubt CO2 riechen zu können. Was ändert das an der inhaltlichen Vertretbarkeit seiner Aussagen oder wie hier seines Urteils? Wenn man objektiv dieser Meinung in keinster Weise folgen kann muss sie revidiert werden. Ansonsten sollte man sich tunlichst gegen die starke Tendenz des Versuchs eines Gesinnungsrechts wehren.
Die Richter haben im Urteil umfassend begründet, warum sie die dort behandelten Aussagen ausnahmsweise nicht allein als Angriff auf die Ehre von Künast sehen. Sie vertritt im Bundestag die Forderung mit Kindern jeglichen Alters als Erwachsener straffrei Sex haben zu können. Eine bis heute bestehende Urforderung der Grünen und von vielen der heutigen Führungsgrünen damals noch aktiv vertreten, darunter auch Künast. Wer sich auf solch ein unterstes sexuell politisches Niveau begibt, muss eben auch eine gewisse Toleranz im Echo aus der Bevölkerung vertragen. Auf der anderen Seite wird die von der Meinungsfreiheit ausnahmsweise umfasst Betitelung von Höcke als Faschist als großer Wurf im Rahmen der Meinungsfreiheit gefeiert. Auch hier hat das Gericht gesagt, es handelt sich in dem Fall ausnahmsweise nicht nur um einen bloßen Versuch der Ehrverletzung, sondern einr Reaktion auf die Aussagen und Forderungen von Höcke.
Der Maßstab wird halt von Fall zu Fall verändert. Mich macht es nur stutzig, dass sich kein Justizminister Senator oder Vertreter einer Richtervereinigung schützend vor die Richter stellt. Was reflexartig bei unliebsamen politischen Richtungen geschieht und sofort Stellungnahmen rausgehen, wenn diese sich fehlgeurteilt fühlen, fehlt hier komplett.
Und wenn ein Richter selbst Mitglied in der AfD ist, was würde das für ein Unterschied machen? Wäre das Urteil damit richtig richtig falsch? Wenn einer nun bei den Grünen Linken oder woanders ist, dann wäre es inhaltlich vertretbar?
Was ich seit Jahren in vielen Diskussionen sehe ist der Versuch über eine moralische Ächtung eine wissenschaftliche Integrität zu negieren. Wenn der von dort kommt, dann hören wir dem gar nicht zu es ist per se falsch.
Es ist doch völlig unerheblich ob jemand nachts den Mond anbetet oder glaubt CO2 riechen zu können. Was ändert das an der inhaltlichen Vertretbarkeit seiner Aussagen oder wie hier seines Urteils? Wenn man objektiv dieser Meinung in keinster Weise folgen kann muss sie revidiert werden. Ansonsten sollte man sich tunlichst gegen die starke Tendenz des Versuchs eines Gesinnungsrechts wehren.
Die Richter haben im Urteil umfassend begründet, warum sie die dort behandelten Aussagen ausnahmsweise nicht allein als Angriff auf die Ehre von Künast sehen. Sie vertritt im Bundestag die Forderung mit Kindern jeglichen Alters als Erwachsener straffrei Sex haben zu können. Eine bis heute bestehende Urforderung der Grünen und von vielen der heutigen Führungsgrünen damals noch aktiv vertreten, darunter auch Künast. Wer sich auf solch ein unterstes sexuell politisches Niveau begibt, muss eben auch eine gewisse Toleranz im Echo aus der Bevölkerung vertragen. Auf der anderen Seite wird die von der Meinungsfreiheit ausnahmsweise umfasst Betitelung von Höcke als Faschist als großer Wurf im Rahmen der Meinungsfreiheit gefeiert. Auch hier hat das Gericht gesagt, es handelt sich in dem Fall ausnahmsweise nicht nur um einen bloßen Versuch der Ehrverletzung, sondern einr Reaktion auf die Aussagen und Forderungen von Höcke.
Der Maßstab wird halt von Fall zu Fall verändert. Mich macht es nur stutzig, dass sich kein Justizminister Senator oder Vertreter einer Richtervereinigung schützend vor die Richter stellt. Was reflexartig bei unliebsamen politischen Richtungen geschieht und sofort Stellungnahmen rausgehen, wenn diese sich fehlgeurteilt fühlen, fehlt hier komplett.
- Tibor
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Re: Frau Künast und das LG Berlin
Wer Nachts den Mond anbetet, der hat mit hoher Wahrscheinlichkeit einen „an der Klatsche“. Deshalb spricht bei solchen Leuten eine Vermutung dafür, dass auch sonstige Leistungen schief sind; wenn auch nicht zwingend.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
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Re: Frau Künast und das LG Berlin
Und was ist mit Menschen, die zu Gott beten? Die Existenz des Mondes ist immerhin wissenschaftlich nachgewiesen.
- immer locker bleiben
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Re: Manches muss einfach gemeldet werden
Geschieht denen recht.Tibor hat geschrieben: ↑Donnerstag 19. September 2019, 22:48 https://www.der-postillon.com/2019/09/b ... richt.html
Zuletzt geändert von immer locker bleiben am Mittwoch 2. Oktober 2019, 11:15, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Frau Künast und das LG Berlin
Haben Sie. Und die Begründung ist Schwachsinn. Die in diesem sexuasilisierten Kontext geäußerte, auch drastische Kritik, werden sich die Richter jetzt wohl gefallen lassen müssen ...KlausKommBett hat geschrieben: ↑Dienstag 1. Oktober 2019, 15:07 Die Richter haben im Urteil umfassend begründet, warum sie die dort behandelten Aussagen ausnahmsweise nicht allein als Angriff auf die Ehre von Künast sehen.