Gehalt WissMit in einer Boutique

Alle Fragen, die den Bereich des Foren-Namens abdecken

Moderator: Verwaltung

Antworten
JuraLLM24
Newbie
Newbie
Beiträge: 2
Registriert: Sonntag 27. Oktober 2019, 15:38

Gehalt WissMit in einer Boutique

Beitrag von JuraLLM24 »

Hey,

Ich bin derzeit in der klassischen Überbrückungsphase zwischen 1. Examen und Referendariat oder LLM und derzeit auf der Suche nach einer Stelle als wissenschaftlicher Mitarbeiter.

In Großkanzleien wird ja häufig 800€ pro Wochenarbeitstag im Monat bezahlt. Allerdings konnte ich kaum Informationen darüber finden wie die Bezahlung von WissMits in Boutiquen aussieht. Ich bin besonders am Wirtschaftsstrafrecht interessiert, weshalb ich da einige Boutiquen rausgesucht habe.
Es wäre sehr nett, wenn einige hier ihre Erfahrungswerte hinsichtlich der Gehälter für Wissmits in spezialisierten Boutiquen teilen könnten.
McLawster
Noch selten hier
Noch selten hier
Beiträge: 36
Registriert: Freitag 1. Februar 2019, 09:15
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Gehalt WissMit in einer Boutique

Beitrag von McLawster »

Ich kann dir zwar keine qualifizierte Antwort geben; aber mir wurden in einer mittelständischen Kanzlei, (auch für Wirtschaftsstrafrecht) 500 Euro/Wochenarbeitstag angeboten. Da die Associate-Gehälter in etwa vergleichbar sind (ja ich weiß, das ist sehr undifferenziert) könnte ich mir vorstellen, dass Boutiquen auch um diesen Dreh herum zahlen.
jcoli
Noch selten hier
Noch selten hier
Beiträge: 11
Registriert: Samstag 31. August 2019, 21:30
Ausbildungslevel: (Dipl.-)Jurist

Re: Gehalt WissMit in einer Boutique

Beitrag von jcoli »

Mir wurde folgendes Angeboten:

Boutique Öff Recht: 550
Boutique Arbitration: 23/h
(Großkanzlei: 600)
OJ1988
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 4499
Registriert: Freitag 24. Januar 2014, 21:54
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Gehalt WissMit in einer Boutique

Beitrag von OJ1988 »

Die 23€/h sind mit Abstand der beste Deal. Wenn du mal 10h/Tag veranschlagst, wären das pro Wochenarbeitstag knapp 1000 €. Die Rechnung geht natürlich nicht auf, wenn man dich "nach Bedarf" einbestellt und du so auch mal Wochen hast, in denen du nur 10h insg. oder gar nicht arbeitest.
Antworten