Unzulässige Rechtsbesorgung
Moderator: Verwaltung
-
- Power User
- Beiträge: 559
- Registriert: Dienstag 14. Dezember 2010, 13:51
- Ausbildungslevel: RA
Unzulässige Rechtsbesorgung
Guten Morgen,
Fällt es unter unzulässige Rechtsbesorgung, wenn ein Kollege mir Fälle vermittelt und hier für eine Provision haben möchte?
Ich würde sagen wenn er quasi ein Rechtsgebiet das ich bearbeite bewirbt und ausschließlich die Fälle an mich in diesem Rechtsgebiet weiterleitet, ist es schon als unzulässige rechts Besorgung anzusehen.
Fällt es unter unzulässige Rechtsbesorgung, wenn ein Kollege mir Fälle vermittelt und hier für eine Provision haben möchte?
Ich würde sagen wenn er quasi ein Rechtsgebiet das ich bearbeite bewirbt und ausschließlich die Fälle an mich in diesem Rechtsgebiet weiterleitet, ist es schon als unzulässige rechts Besorgung anzusehen.
-
- Super Mega Power User
- Beiträge: 4499
- Registriert: Freitag 24. Januar 2014, 21:54
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
Re: Unzulässige Rechtsbesorgung
Ggf. könnte es auch eine links Vermittlung sein.
- Tibor
- Fossil
- Beiträge: 16446
- Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
Re: Unzulässige Rechtsbesorgung
Was war nochmal der Schutzzweck des Verbots?
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
- Strich
- Mega Power User
- Beiträge: 2278
- Registriert: Samstag 9. Januar 2016, 16:52
- Ausbildungslevel: Anderes
Re: Unzulässige Rechtsbesorgung
Warum?
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
- Daria -
www.richtersicht.de
Seit 31.05.2022 Lord Strich
- Daria -
www.richtersicht.de
Seit 31.05.2022 Lord Strich
- immer locker bleiben
- Fossil
- Beiträge: 10448
- Registriert: Mittwoch 28. November 2007, 18:06
- Ausbildungslevel: RA
Re: Unzulässige Rechtsbesorgung
Den professionellen Mandats-Maklern das Geschäft nicht kaputt machen?
-
- Power User
- Beiträge: 559
- Registriert: Dienstag 14. Dezember 2010, 13:51
- Ausbildungslevel: RA
Re: Unzulässige Rechtsbesorgung
War das nicht früher mal so, dass von einem Vertreter, der Visitenkarten von einem haben wollte keine geben durfte da der ansonsten eine unzulässige rechts besorgen vornimmt es sei denn er hat mehrere Visitenkarten von unterschiedlichen Anwälten würde die verteilen? Ist das nicht irgendwo gesetzlich geregelt eine unzulässige Rechtsbesorgung?
- Tibor
- Fossil
- Beiträge: 16446
- Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
Re: Unzulässige Rechtsbesorgung
Du meinst § 49b Abs 3 Satz 1 BRAO
„Die Abgabe und Entgegennahme eines Teils der Gebühren oder sonstiger Vorteile für die Vermittlung von Aufträgen, gleichviel ob im Verhältnis zu einem Rechtsanwalt oder Dritten gleich welcher Art, ist unzulässig.“
Oder?
„Die Abgabe und Entgegennahme eines Teils der Gebühren oder sonstiger Vorteile für die Vermittlung von Aufträgen, gleichviel ob im Verhältnis zu einem Rechtsanwalt oder Dritten gleich welcher Art, ist unzulässig.“
Oder?
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
-
- Power User
- Beiträge: 559
- Registriert: Dienstag 14. Dezember 2010, 13:51
- Ausbildungslevel: RA
Re: Unzulässige Rechtsbesorgung
Ja genau danke
-
- Power User
- Beiträge: 559
- Registriert: Dienstag 14. Dezember 2010, 13:51
- Ausbildungslevel: RA
Re: Unzulässige Rechtsbesorgung
Das besagt doch im Grunde, dass man keinen Kollegen ein Fall abgeben kann und der einem dafür eine Provision, egal in welcher Höhe bezahlt.
In der Praxis wird diese Provisionszahlung ja häufig durch eine Umsatzmiete verdeckt.
Ich habe aber auch schon Verträge gesehen, da hat der Kanzlei Inhaber sich aus allen fällen 20 % Provision zu sichern lassen, dieser Passus dürfte doch unstreitig unzulässig sein.
In der Praxis wird diese Provisionszahlung ja häufig durch eine Umsatzmiete verdeckt.
Ich habe aber auch schon Verträge gesehen, da hat der Kanzlei Inhaber sich aus allen fällen 20 % Provision zu sichern lassen, dieser Passus dürfte doch unstreitig unzulässig sein.
- Strich
- Mega Power User
- Beiträge: 2278
- Registriert: Samstag 9. Januar 2016, 16:52
- Ausbildungslevel: Anderes
Re: Unzulässige Rechtsbesorgung
Was meinst du mit Umsatzmiete?
Der Passuss mit den 20% Provision dürfte kein Problem sein, weil es vermutlich die Mandaten des chefs und nicht der Angestellten sind.
Der Passuss mit den 20% Provision dürfte kein Problem sein, weil es vermutlich die Mandaten des chefs und nicht der Angestellten sind.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
- Daria -
www.richtersicht.de
Seit 31.05.2022 Lord Strich
- Daria -
www.richtersicht.de
Seit 31.05.2022 Lord Strich
-
- Power User
- Beiträge: 559
- Registriert: Dienstag 14. Dezember 2010, 13:51
- Ausbildungslevel: RA
Re: Unzulässige Rechtsbesorgung
Der passus mit den 20% halte ich für nicht zulässig.
Kanzleiinhaber lässt sich von seinen bürogemeinscjafter 20 % zahlen.
Das sehe ich unter 49 b BRAO als unzulässig an.
Kanzleiinhaber lässt sich von seinen bürogemeinscjafter 20 % zahlen.
Das sehe ich unter 49 b BRAO als unzulässig an.
- Tibor
- Fossil
- Beiträge: 16446
- Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
Re: Unzulässige Rechtsbesorgung
Wenn der Hauptmieter eine Umsatzmiete verlangt, ist das noch keine entgeltliche Vermittlung.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
-
- Power User
- Beiträge: 559
- Registriert: Dienstag 14. Dezember 2010, 13:51
- Ausbildungslevel: RA
Re: Unzulässige Rechtsbesorgung
Ja richtig, wenn man das so regelt dann ist es keine entgeltliche Vermittlung.
Die Frage ist aber viel mehr wenn der Hauptmieter sich eine Vermittlungsprovision vertraglich zu sichern, kann das eigentlich nur eine entgeltliche Vermittlung sein u somit unzulässig.
- Tibor
- Fossil
- Beiträge: 16446
- Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
Re: Unzulässige Rechtsbesorgung
Dann muss er den Auftrag für die Provision auch tatsächlich vermitteln; also Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Rechtsbesorgungsvertrags. Das ist aber nicht schon gegeben, wenn der „Vermieter“ seine Räume für den Bürogemeinschaftler öffnet und dieser aufgrund der Bekanntheit der Räume des „Vermieters“ an den „Mieter“ gerät und mit diesen dann mandatiert.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
-
- Power User
- Beiträge: 559
- Registriert: Dienstag 14. Dezember 2010, 13:51
- Ausbildungslevel: RA
Re: Unzulässige Rechtsbesorgung
Verstehe nicht genau was du meinst. Also aus meiner Sicht ist das relativ eindeutig, wenn der Hauptmieter sich von dem Untermieter eine Provision zahlen lässt mit der Begründung, dass die Mandanten aufgrund seiner Bekanntheit kommen und dem Untermieter einzelne Rechtsgebiete zu sichert, ist das für mich eine unzulässige rechts Besorgung.