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Die Praxis der richterlichen Freiheit
Moderator: Verwaltung
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Re: Die Praxis der richterlichen Freiheit
Hier gibt es nichts zu sehen, ich trolle nur.
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Re: Die Praxis der richterlichen Freiheit
Beim Thema Sofortsachen fällt mir immer mein Gegenzeichner ein: "Nur mit der Ruhe. Nichts ist so eilig, dass es nicht morgen noch eiliger wäre. Zigarette?". Das entschleunigt so schön, dass ich heute gerne die Assessoren so beruhige. Nur ohne die Kippe natürlich. Ich gehe auch davon aus, dass mein GZ es schon von seinem GZ so gehört hat. Nur verbunden mit der Frage "Cognac?"
Ist nicht alles besser heute. Oder, vielleicht doch.
Die Robe ist über der Kleidung zu tragen.
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- Tibor
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Die Praxis der richterlichen Freiheit
Kollege 1: „Was machst’n heute?“
Kollege 2: „Nix!“
Kollege 1: „Hast du doch gestern schon gemacht!“
Kollege 2: „Bin nicht fertig geworden.“
Kollege 2: „Nix!“
Kollege 1: „Hast du doch gestern schon gemacht!“
Kollege 2: „Bin nicht fertig geworden.“
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Re: Die Praxis der richterlichen Freiheit
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»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
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Re: Die Praxis der richterlichen Freiheit
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Re: Die Praxis der richterlichen Freiheit
Komme nochmal auf den Thread zurück, möchte Euch allen zunächst einen guten Start in 2020 wünschen und mich für Eure Beiträge bedanken!
Auch entspräche es meinen Erwartungen an die gelebte richterliche Unabhängigkeit: es geht und ging mit niemals um Vermeidung von Arbeit sondern um die sinnvolle Organisation derselben.
Das entspricht so in etwa den mir von Kollegen mitgeteilten Erfahrungen.PerryManson hat geschrieben: ↑Donnerstag 21. November 2019, 10:07 Die zeitliche Unabhängigkeit wird hier (größeres AG) recht unterschiedlich gehandhabt. Es gibt Kolleginnen, die sind nur 2x pro Woche da, andere kommen jeden Tag. Letztendlich wird alles toleriert und es funktioniert ausgezeichnet. Ist eine Frage der Organisation und des Dezernatszuschnitts. Proberichter werden auch nicht anders behandelt als Lebenszeitkollegen.
Technisch ist alles noch klassisch. Urteile schickt man sich selbst per Mail (Stick geht nicht mehr nach einem Virenskandal beim Obergericht ). Tablet, Laptop oder dienstlicher Zugang am Privatrechner gibt es nicht. Funktioniert aber alles prima, ich brauche keinen Dienstlaptop; arbeite viel lieber am eigenen PC.
Face-Time interessiert hier glücklicherweise keine Sau. Das hat mich am meisten gestört in der GK. D
Das mit den Anrufen kann ich nicht nachvollziehen. Spielt in einem Zivildezernat praktisch keine Rolle.
Auch entspräche es meinen Erwartungen an die gelebte richterliche Unabhängigkeit: es geht und ging mit niemals um Vermeidung von Arbeit sondern um die sinnvolle Organisation derselben.
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Re: Die Praxis der richterlichen Freiheit
+1Auch entspräche es meinen Erwartungen an die gelebte richterliche Unabhängigkeit: es geht und ging mit niemals um Vermeidung von Arbeit sondern um die sinnvolle Organisation derselben.
In der Verwaltungsgerichtsbarkeit NRW scheint die gerade anlaufende Einführung der E-Akte und die damit einhergehende Möglichkeit, auf seinen Arbeitsplatz zukünftig auch vom heimischen Dienstrechner zuzugreifen, eine - vorsichtige -Abkehr von der bisher gelebten „Präsenzkultur“ einzuleiten.
Was man bisher aus den Kammern mit E-Akte hört, klingt vielversprechend. Gerade für KollegInnen, die eine weitere Anreise haben, dürfte sich diese Neuerung als wichtiger Beitrag zu einer tatsächlich gelebten persönlichen Unabhängigkeit herausstellen.
In Zeiten, in denen sogar ein allgemeines Recht auf Homeoffice diskutiert wird, gerade im Richterbereich eine eigentlich längst überfällige Entwicklung.