Hallo Zusammen,
ich bin neu hier und stelle mich kurz vor:
Ich habe von 2008-2015 in Bielefeld Jura studiert, dort auch mein Ref gemacht und bin jetzt in einer kleinen 3-Mann-Kanzlei als Rechtsanwältin tätig (selten auch im Strafrecht).
Ich habe im Auftrag meines Mandanten Mitte 2016 Strafanzeige gestellt gegen verschiedene Personen wegen Betruges. Ermittlungsverfahren hat sich Ewigkeiten hingezogen und wurde jetzt Anfang dieser Woche nach 153 I eingestellt. Nunmehr hat mein Mandant eine Vorladung wegen des Verdachts der falschen Verdächtigung bekommen. Auch haben einige der damals Beschuldigten angekündigt zivilrechtlich gegen meinen Mandanten vorzugehen (Unterlassung und Schadenersatz).
In meinen Augen kann hier eigentlich nicht viel passieren, weil ja gerade nicht mangels hinreichenden Tatverdachts sondern "nur" wegen geringer Schuld eibgestellt wurde. Das schließt doch eigentlich die falsche Verdächtigung aus sowie irgendwelche Zivilansprüche aus oder seh ich das falsch? Auch dürften alle Ehrdelikte ja verjährt sein.
Liebe Grüße an Alle :-)
Steff
Verfahren nach 153 I eingestellt Ansprüche
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Re: Verfahren nach 153 I eingestellt Ansprüche
Keine Rechtsberatung, auch nicht für Juristen. :-)Ich habe im Auftrag meines Mandanten Mitte 2016 Strafanzeige gestellt gegen verschiedene Personen wegen Betruges.
Bitte ggf. in "Fälle aus der Praxis" anmelden.
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Re: Verfahren nach 153 I eingestellt Ansprüche
So schauts aus!