Hallo zusammen, ich bin (angestellter) Rechtsanwalt und habe eine eigene Rechtsschutzversicherung. Wegen mehrerer arbeitsrechtlicher Rechtsschutzfälle sind die Kosten für die Versicherung derart explodiert, dass sie mir kündigt, und ich mir einen neuen Versicherer suchen muss. Das Vertragsverhältnis mit der Versicherung ist also ohnehin nicht mehr zu retten.
Ich überlege nun, ob ich mir für eine der noch von der Versicherung abgedeckten arbeitsrechtlichen Streitigkeiten gegen meinen Arbeitgeber (mit hohem Streitwert) eine Deckungszusage geben lasse, und mich dann selbst vor dem Arbeitsgericht vertrete. Die Rechtsschutzversicherung müsste dann meine Gebühren bezahlen, denn sie hätte ja auch die Gebühren eines anderen Anwalts bezahlen müssen. Das heißt, ich verdiene sogar noch an dem Gerichtsverfahren bzw. der Mühe, die ich mir selbst damit mache, obwohl man vor dem Arbeitsgericht eigentlich seine Anwaltskosten ja nicht erstattet bekommt (zumindest nicht von der Gegenseite, wohl aber von der Berufsrechtsschutz).
Übersehe ich hier etwas, oder kann man das so machen? Wie handhaben Rechtsschutzversicherer es, wenn ihr Kunde selbst Rechtsanwalt ist und seine eigenen Gebühren in Rechnung stellt?
In den Versicherungsbedingungen habe ich nichts dazu finden können, was gilt, wenn der Versicherungsnehmer selbst Rechtsanwalt ist.
Kann man die eigene Rechtsschutzversicherung mit den eigenen RVG-Gebühren belasten?
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Re: Kann man die eigene Rechtsschutzversicherung mit den eigenen RVG-Gebühren belasten?
vielleicht erklärt das etliche arbeitsrechtliche Streitigkeiten in eigene Sache des TE
Hier gibt es nichts zu sehen, ich trolle nur.