Rigorosum

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Infinit-E
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Rigorosum

Beitrag von Infinit-E »

Hallo,

weil ich den Parallelthread nicht kapern wollte, habe ich mal einen neuen aufgemacht. :)

Mich würde mal interessieren, wie so ein Rigorosum in der Praxis abläuft. Damit meine ich nicht die Verteidigung der Dissertation und auch nicht Prüfungsformate, bei denen man einen Vortrag zu einem anderen Thema halten muss, welches nichts mit der Dissertation zu tun hat. Ich meine vielmehr das "klassische" Rigorosum, bei dem man in allen Rechtsgebieten und den Grundlagenfächern mündlichen geprüft wird. Ist ein solches Rigorosum mit der mündlichen Prüfung im 1. Staatsexamen hinsichtlich der Themenbreite sowie des Schwierigkeitsgrades vergleichbar? Oder ist es doch eher - was ich vermute - einfacher, weil man von einem Doktoranden, der ggf. schon im Beruf steht, nicht erwarten kann, dass er noch, sagen wir, die verschiedenen strafrechtlichen Handlungstheorien oder sonstiges Grundlagenwissen aus den ersten Semestern en detail parat hat? Ist das Rigorosum also wirklich so streng, wie sein Name vermuten lässt? :D
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18) Sa 196/98
ungewiss
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Re: Rigorosum

Beitrag von ungewiss »

Da wird wohl jede Uni eine andere Ausgestaltung haben. Ich kenne es so, dass der Doktorand einen Vortrag vorbereitet (soll glaube ich 20-30 Minuten dauern). Im Anschluss an diesen Vortrag werden Fragen gestellt. Diese können sich auf den Vortrag beziehen, sind aber nicht darauf beschränkt. Ich habe erlebt, dass die Prüfer in der Regel grob beim Thema bleiben. Teilweise mit Vertiefungsfragen, teilweise mit Kritik, auf die der Doktorand reagieren sollte. In Einzelfällen wurden aber auch Fragen völlig ohne Bezug zum Thema gestellt. Bei der Bewertung schien sich eingebürgert zu haben, dass nicht mehr als eine Notenstufe vom schriftlichen Ergebnis abgewichen wird. Gilt natürlich alles nur "in der Regel" - kann bei auffallend guten oder schlechten Leistungen bestimmt anders sein.
Kasimir
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Re: Rigorosum

Beitrag von Kasimir »

ungewiss hat geschrieben:Da wird wohl jede Uni eine andere Ausgestaltung haben. Ich kenne es so, dass der Doktorand einen Vortrag vorbereitet (soll glaube ich 20-30 Minuten dauern). Im Anschluss an diesen Vortrag werden Fragen gestellt. Diese können sich auf den Vortrag beziehen, sind aber nicht darauf beschränkt. Ich habe erlebt, dass die Prüfer in der Regel grob beim Thema bleiben. Teilweise mit Vertiefungsfragen, teilweise mit Kritik, auf die der Doktorand reagieren sollte. In Einzelfällen wurden aber auch Fragen völlig ohne Bezug zum Thema gestellt. Bei der Bewertung schien sich eingebürgert zu haben, dass nicht mehr als eine Notenstufe vom schriftlichen Ergebnis abgewichen wird. Gilt natürlich alles nur "in der Regel" - kann bei auffallend guten oder schlechten Leistungen bestimmt anders sein.
Das ist aber kein Rigorosum. Ein Rigorosum ist eine normale mündliche Prüfung ohne Vortrag. Bei war die Prüfung in Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht sowie Rechtsgeschichte aufgeteilt. Im Unterschied zu den Staatsexamen wurden keine Fälle gebildet, die schulmäßig geprüft werden mussten, sondern es wurden eher Fragen zu aktuellen Rechtsthemen gestellt. Es geht wohl eher darum zu prüfen, dass der Doktorand ein ganzheitlicher Jurist ist und auch über Themen außerhalb seiner Fachrichtung "Up to date" ist.
Eichhörnchen, Eichhörnchen wo sind deine Nüsse?
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