Nachbarrecht Baurecht Zaun direkt an Tür

Für alle Themen, die in der Rechtspraxis auftauchen, inkl. Fragen zu Kanzlei-Software

Moderator: Verwaltung

Antworten
J@smin
Power User
Power User
Beiträge: 401
Registriert: Montag 8. Januar 2007, 22:36
Ausbildungslevel: RA

Nachbarrecht Baurecht Zaun direkt an Tür

Beitrag von J@smin »

Hallo,
folgender neuer Fall: Zwei Grundstücke grenzen aneinander an, wobei eine Außenwand direkt an der Grundstücksgrenze liegt in Thüringen.
Außenwand hat Tür zum Keller. Nachbar möchte bis zur Wand einen Zaun errichten. Sein Grundstück reicht soweit. Im Haus kommt man auch in den Keller, jedoch nur durch eine schmale Öffnung. Mandant möchte Zugang von außen behalten u.a. wegen Belieferung von Versorgungseinrichtung. Nun weiß ich, dass der Zaun der Ortsüblichkeit entsprechen muss etc, aber ich finde nichts über einen Mindestabstand in Bezug auf den Zaun. Die Außenwand bildet den Abschluss des Grundstücks des Mandanten und direkt da dran beginnt das Grundstück d. Nachbarn. Weiß jemand, wo ich diese spezielle Regelung finde? Danke.
Benutzeravatar
Tibor
Fossil
Fossil
Beiträge: 16446
Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Nachbarrecht Baurecht Zaun direkt an Tür

Beitrag von Tibor »

Also um zur Tür zu kommen muss man über das Nachbargrundstück?
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
stilzchenrumpel
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 1759
Registriert: Montag 12. Januar 2015, 13:40
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Nachbarrecht Baurecht Zaun direkt an Tür

Beitrag von stilzchenrumpel »

Auf welcher Grundlage gelangt der Mandant denn bisher zu der Tür? Nach deiner Beschreibung führt der Weg zur Tür zwangsläufig über das Nachbargrundstück.

Abstandsflächen für Zäune (=äußere Umfriedung) gibst im öffentlichen Recht eher nicht. Dazu sind sie ja gerade da. Oder ich missverstehe diesen Punkt.
Hier gibt es nichts zu sehen, ich trolle nur.
J@smin
Power User
Power User
Beiträge: 401
Registriert: Montag 8. Januar 2007, 22:36
Ausbildungslevel: RA

Re: Nachbarrecht Baurecht Zaun direkt an Tür

Beitrag von J@smin »

Geht wohl nach der Regelung: Thüringer Nachbarrechtsgesetz

Siebenter Abschnitt
Fenster- und Lichtrecht (gilt aber auch für Türen) Bingo...
§ 34
Inhalt und Umfang

(1) In oder an der Außenwand eines Gebäudes, die parallel oder in einem Winkel bis zu 60° (alte Teilung) zur Grenze des Nachbargrundstücks verläuft, dürfen Fenster oder Türen, die von der Grenze keinen größeren Abstand als 2,50 m haben sollen, nur angebracht werden, wenn der Nachbar seine Einwilligung erteilt hat.

(2) Die Einwilligung muß erteilt werden, wenn keine oder nur geringfügige Beeinträchtigungen zu erwarten sind.

(3) Hat der Nachbar die nach Absatz 1 erforderliche Einwilligung zum Anbringen eines Fensters erteilt, so muß er mit später zu errichtenden baulichen Anlagen einen Abstand von 2 m von diesem Fenster einhalten. Dies gilt nicht, wenn die später errichtete bauliche Anlage den Lichteinfall in das Fenster nicht oder nur geringfügig beeinträchtigt oder wenn die Einhaltung eines geringeren Abstandes baurechtlich geboten ist.

(4) Absatz 3 Satz 1 gilt nur, wenn die Einwilligung schriftlich erteilt ist. Die Unterzeichnung der Bauunterlagen genügt nicht.

(5) Die Absätze 1 bis 4 gelten entsprechend für Balkone, Terrassen und ähnliche Bauteile, die einen Ausblick zum Nachbargrundstück gewähren. Der Abstand wird vom grenznächsten Punkt des Bauteils gemessen.
zum Seitenanfang zum Seitenanfang
| zur Einzelansicht zur Einzelansicht
§ 35
Ausnahmen

Eine Einwilligung nach § 34 ist nicht erforderlich

1.

soweit die Anbringung der Fenster, Türen oder Bauteile ( § 34 Abs. 5 ) baurechtlich geboten ist,
2.

für Lichtöffnungen, die nicht geöffnet werden können und entweder mit ihrer Unterkante mindestens 1,80 m über dem Fußboden des zu erhellenden Raumes liegen oder undurchsichtig sind,
3.

für Lichtschächte und Öffnungen, die unterhalb der angrenzenden Erdoberfläche liegen,
4.

für Fenster oder andere Öffnungen zur Belichtung oder Belüftung von Ställen in Dorfgebieten,
5.

für Außenwände gegenüber Grenzen zu öffentlichen Verkehrsflächen, Grünflächen und Gewässern, wenn die Flächen oder Gewässer (Mittelwasserstand) mindestens 3 m breit sind.
J@smin
Power User
Power User
Beiträge: 401
Registriert: Montag 8. Januar 2007, 22:36
Ausbildungslevel: RA

Re: Nachbarrecht Baurecht Zaun direkt an Tür

Beitrag von J@smin »

ja, genau, und wegen der Belieferungen mit Öl soll das möglichst bleiben...
TedRemptation
Fleissige(r) Schreiber(in)
Fleissige(r) Schreiber(in)
Beiträge: 216
Registriert: Mittwoch 27. März 2019, 09:02
Ausbildungslevel: RA

Re: Nachbarrecht Baurecht Zaun direkt an Tür

Beitrag von TedRemptation »

J@smin hat geschrieben: Mittwoch 26. Februar 2020, 18:05 ja, genau, und wegen der Belieferungen mit Öl soll das möglichst bleiben...
Dann gibt es doch vermutlich zivilrechtlich ein Wegerecht, das im Grundbuch eingetragen ist.

Zack, §1004 BGB
Antworten