Klar, viele Wege führen nach Rom. Ich glaube eben, dass es vorzugswürdig ist, die strikte Trennung beizubehalten, auch und gerade bei hochkomplexen Fällen.
Anfänger-Fragen
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Re: Anfänger-Fragen
Keine Regel ohne Ausnahme. Ich kann mir durchaus Fälle vorstellen, in denen Aras Vorgehensweise dazu führt, dass bereits beim ersten Lesen verständlich ist, vor welchem Hintergrund ein bestimmter Sachvortrag erfolgt, den der Leser sonst so erstmal nicht einordnen könnte. Das darf nur eben nicht dazu verführen, gleich alles rechtlich "erklären" zu wollen bzw. einfach wild durcheinander vorzutragen.
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Re: Anfänger-Fragen
Aus aktuellem Anlass und weil mich ein Partner gewarnt hat: In unserer Region gibt es wohl einen neuen Kollegen, der offenbar regelmäßig behauptet, dass anwaltliche Schriftsätze wegen unleserlicher Unterschrift (quasi als Paraphe) formunwirksam und daher nicht fristgerecht eingegangen seien. Ist so was anwaltsübliches Vorgehen? Dass die Unterschrift dem Grunde nach Buchstaben erkennen lassen muss - schon klar. Aber gelebte Praxis scheint das nicht zu sein.
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Re: Anfänger-Fragen
Gehört habe ich es auch schon, ein Partner bei uns unterschreibt aber seit Jahrzehnten auch nur mit einem "Kringel" und hatte damit noch kein Problem.Riven hat geschrieben: ↑Freitag 28. Februar 2020, 17:55 Aus aktuellem Anlass und weil mich ein Partner gewarnt hat: In unserer Region gibt es wohl einen neuen Kollegen, der offenbar regelmäßig behauptet, dass anwaltliche Schriftsätze wegen unleserlicher Unterschrift (quasi als Paraphe) formunwirksam und daher nicht fristgerecht eingegangen seien. Ist so was anwaltsübliches Vorgehen? Dass die Unterschrift dem Grunde nach Buchstaben erkennen lassen muss - schon klar. Aber gelebte Praxis scheint das nicht zu sein.
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Re: Anfänger-Fragen
Die Frage ist ja, ob es eine bewusste Abkürzung (Paraphe) des Namens auf wenige Zeichen ist oder ob die Unterschrift generell so unleserlich ist. Wenn ich bspw Schulz heiße und nicht mehr als Sch~~~ zu erkennen ist, ist es eine Unterschrift, bei Sc dürfte es eine Paraphe sein. Der Übergang ist fließend und das bestreiten der erforderlichen Schriftform sollte damit nur im Ausnahmefall begründet werden.
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Re: Anfänger-Fragen
Zu den Anforderungen an eine Unterschrift: BGH, 29.11.2016 - VI ZB 16/16. Siehe auch: BGH, 15.11.2006 - IV ZR 122/05.
Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein Weißer Hai auch nur ein Fisch ist. (Zlatan Ibrahimović)