In Verzug setzen?
Moderator: Verwaltung
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In Verzug setzen?
Kann man denn als Anwalt einen nicht zahlenden Mandanten zunächst in Verzug setzen, in dem man eine Kostenrechnung überreicht und eine Frist setzt und mit dem nächsten zweiten Schreiben dann die Verzugskosten mit geltend machen?
- Muirne
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Re: In Verzug setzen?
War er denn im Zeitpunkt der Mahnung bereits im Verzug? Wenn nein, ist es kein Verzugsschaden.
»Natürlich ist das herablassend. Torquemada ist mir gegenüber herablassend, ich bin esprit gegenüber herablassend. So ist die Nahrungskette in diesem Forum nunmal.« - Swann
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Re: In Verzug setzen?
Geht es um die 0,80 € Porto oder was soll hier als Verzugsschaden geltend gemacht werden?
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Re: In Verzug setzen?
Erste Stunde Schuldrecht AT: die in Verzug setzende Mahnung kann nicht als Verzugsschaden geltend gemacht werden
In einem Umfeld, in dem mittelschwere Hurensöhnigkeit häufig zum Stellenprofil gehört, muss einen nicht wundern, wenn man Scheiße behandelt wird. -Blaumann
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Re: In Verzug setzen?
Edit: Swann war schneller ^^
Ja kann er, wenn er dabei § 286 Abs. 3 BGB beachtet.
Ja kann er, wenn er dabei § 286 Abs. 3 BGB beachtet.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
- Daria -
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