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Re: Ungleichbehandlung durch Behörde
Ausschreibungspflichtige Konzession?
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
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Re: Ungleichbehandlung durch Behörde
Meines WIssens nicht.
Eventuell als entscheidende Frage: Kann ein Vertrag ein sachlicher Grund i.R.d. Chancengleichheit/Gleichbehandlung sein?
Eventuell als entscheidende Frage: Kann ein Vertrag ein sachlicher Grund i.R.d. Chancengleichheit/Gleichbehandlung sein?
- famulus
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Re: Ungleichbehandlung durch Behörde
Ich denke: Möglicherweise schon, wenn er im Rahmen eines ordentlichen wettbewerwerblichen (u. a. Gleichbehandlung, Transparenz) Verfahrens abgeschlossen wurde. Daher der Gedanke, dass der Vertrag der Sachverhaltsdarstellung zufolge eine ausschreibungspflichtige Konzession darstellen dürfte. Also falls einschlägig: Anwendung des Vergaberechts. Ansonsten: zumindest Anwendung der sich aus Art. 3 GG ergebenden Grundsätze.
Es wäre sonst etwas dürftig, wenn die Behörde die Ursache für ihre jetzige Ausrede (also den Abschluss eines Vertrags, der nur einen Wirtschaftsteilnehmer zum Tätigwerden im Rathaus berechtigt) in quasi willkürlicher Weise vorher selbst gesetzt hat.
Es wäre sonst etwas dürftig, wenn die Behörde die Ursache für ihre jetzige Ausrede (also den Abschluss eines Vertrags, der nur einen Wirtschaftsteilnehmer zum Tätigwerden im Rathaus berechtigt) in quasi willkürlicher Weise vorher selbst gesetzt hat.
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