Hallo Forengemeinde!
Kann mir jemand von Euch sagen, nach welchen Grundsätzen sich die Versetzung zwischen Gerichten innerhalb eines Gerichtsbezirks richtet, wenn es mehrere Bewerber gibt, die sich aber nicht gleichzeitig beworben haben? Kann da jemand eine verbindliche Antwort aufgrund eigener Erfahrungen/Wissens geben? „Sozialauswahl“, Zugehörigkeit, Tag Antragstellung?
Vielen Dank an Euch
Wechsel
Moderator: Verwaltung