Hallo zusammen,
wie ist die Rechtslage wenn auf Klägerseite in der mündlichen Verhandlung nach der Vernehmung eines Zeugen dieser Zeuge der Klägerseite beitritt?
Ist der Parteibeitritt zulässig? Und wenn ja, ist die vorherige Vernehmung verwertbar?
Viele Grüße
Verwertbarkeit von Zeugenaussagen nach Parteibeitritt
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Re: Verwertbarkeit von Zeugenaussagen nach Parteibeitritt
Lass uns doch bitte zunächst an Deinen eigenen Überlegungen zu diesen Fragen teilhaben.