Aufrechnung mit Kostenerstattunganspruch?

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13taucher
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Aufrechnung mit Kostenerstattunganspruch?

Beitrag von 13taucher »

A klagt gegen B auf Zahlung in Höhe von 2500 Euro. Die Klage ist nur in Höhe von 500 Euro begründet und vorläufig vollstreckbar.

B hat einen Kostenerstattungsanspruch gegen A gem § 106 ZPO, d.h. es werden beide Kostenerstattungsansprüche miteinander verrechnet, da A die Kosten von B zu 1/5 erhält (mal angenommen 250 Euro) und B die Kosten von A zu 4/5 (mal angenommen 1250 Euro), d.h. B hat gegen A einen Kostenerstattungsanspruch in Höhe von 1000 Euro.

Kann B seinen Kostenerstattungsanspruch in Höhe von 1000 Euro mit dem teilweise per Klage begründeten Anspruch in Höhe von 500 Euro verrechnen? Sodass er nur 500 Euro verlangen würde?

Hintergrund ist, dass A im Ausland sitzt und Bedenken bestehen wegen Durchsetzbarkeit des Kostenerstattungsanspruchs. Wenn die Aufrechnung nicht möglich ist - gibt es Alternativen?
Zuletzt geändert von 13taucher am Sonntag 3. Mai 2020, 22:59, insgesamt 1-mal geändert.
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batman
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Re: Aufrechnung mit Kostenerstattunganspruch?

Beitrag von batman »

Mit K ist wahrscheinlich A gemeint ;)
Was sollte gegen die Aufregung sprechen?
Falls A im Nicht-EU-Ausland sitzt, wäre an § 110 ZPO zu denken gewesen
13taucher
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Re: Aufrechnung mit Kostenerstattunganspruch?

Beitrag von 13taucher »

Ja, sorry mit K ist/war A gemeint. Habe es korrigiert.

Ist leider im EU-Ausland.

Naja. Blöderweise habe ich von den Abläufen nach einem Urteil keine Ahnung, da ich nach dem Ref gleich in einem Unternehmen gelandet bin und gerade just 4 fun was für den Kollegen mache.

Wie läuft das denn dann ab? Danach, wer schneller ist? Denn das Urteil wird ja für A vorläufig vollstreckbar sein. Und B kann doch erst aufrechnen, wenn sein Kostenerstattungsanspruch feststeht. Kann davon ausgegangen werden, dass der Prozessbevollmächtigte des A eine Aufrechnung nach dem Urteil kollegialerweise akzeptiert, bevor Titel und/oder Kostererstattungsanspruch erteilt/festgesetzt werden?
13taucher
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Re: Aufrechnung mit Kostenerstattunganspruch?

Beitrag von 13taucher »

Wie läuft das denn mit einer begründeten Klage und einer begründeten Widerklage?

Die Beträge werden ja nicht miteinander verrechnet oder? Heißt das, dass jede Partei den jeweiligen Betrag fordert bzw. überweist? Ist das nicht albern? Wird stattdessen in der Regel von einer Partei die Aufrechnung erklärt?
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Re: Aufrechnung mit Kostenerstattunganspruch?

Beitrag von andre_linus »

Das ist nicht nur albern, sondern saugefährlich, wenn das Solvenzrisiko der Gegenpartei nicht außer Zweifel steht ...
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Re: Aufrechnung mit Kostenerstattunganspruch?

Beitrag von Sektnase »

Gibt es einen sinnvollen Grund, nicht einfach eine Hilfsaufrechnung vorzuschalten?
In einem Umfeld, in dem mittelschwere Hurensöhnigkeit häufig zum Stellenprofil gehört, muss einen nicht wundern, wenn man Scheiße behandelt wird. -Blaumann
13taucher
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Re: Aufrechnung mit Kostenerstattunganspruch?

Beitrag von 13taucher »

andre_linus hat geschrieben: Donnerstag 14. Mai 2020, 12:19 Das ist nicht nur albern, sondern saugefährlich, wenn das Solvenzrisiko der Gegenpartei nicht außer Zweifel steht ...
Das kommt auch noch dazu.

Was sind denn die Hintergründe, dass das Gericht nicht bereits eine Verrechnung vornimmt? Nur die Tatsache, dass die Forderung es aus einer Widerklage herrührt und nicht im Wege einer Prozessaufrechnung eingebracht werden konnte?
Sektnase hat geschrieben: Donnerstag 14. Mai 2020, 12:46 Gibt es einen sinnvollen Grund, nicht einfach eine Hilfsaufrechnung vorzuschalten?
Im Rechtsstreit klar: Aufrechnung, hilfsweise Widerklage.

Wie soll das denn nach Abschluss des Rechtsstreits aussehen? Aufrechnung ggü. Gegner und Gericht/Rechtspfleger sowie Antrag auf Vollstreckungstitel für den Fall, dass die Aufrechnung nicht durchgeht?
andre_linus
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Re: Aufrechnung mit Kostenerstattunganspruch?

Beitrag von andre_linus »

Aufrechnung gegenüber Gegner und Einwendung gegen KFB bei Titulierung des gegnerischen Anspruchs, wenn Gegner nicht einlenkt?
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Re: Aufrechnung mit Kostenerstattunganspruch?

Beitrag von 13taucher »

andre_linus hat geschrieben: Samstag 16. Mai 2020, 13:53 Aufrechnung gegenüber Gegner und Einwendung gegen KFB bei Titulierung des gegnerischen Anspruchs, wenn Gegner nicht einlenkt?
Ja klar. Ich frage mich nur, wieso nicht gleich nach dem Rechtsstreit eine Verrechnung erfolgt und nur ein Vollstreckungstitel ausgehändigt wird so wie bei dem Kostenfestsetzungsverfahren gem. § 106 ZPO.

Naja, man muss wohl nicht alles verstehen.

Danke für Eure hilfreichen Hinweise!
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