als angestellter Anwalt privat Rechtsdienstleistungen erbringen

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jpg240
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als angestellter Anwalt privat Rechtsdienstleistungen erbringen

Beitrag von jpg240 »

Liebe Forengemeinde,
ich habe eine Frage, auf die ich selber leider keine Antwort finden konnte.

Ich bin seit kurzem als angestellter RA tätig.

Wenn bisher enge Freunde und Familie auf mich mit Fragen zugekommen sind, habe ich sie bislang immer unentgeltlich beraten und auch vertreten (außergerichtlich und gerichtlich).
Jetzt soll ich einen Fall eines Freundes eines Freundes übernehmen. Dort werde ich aber wohl unentgeltlich nicht tätig werden dürfen - zumal ich es auch gar nicht möchte.

Ich frage mich jetzt aber, ob ich überhaupt RA-Gebühren abrechnen darf.
Immerhin werde ich nicht im Rahmen meiner Kanzlei tätig, sondern privat.
Meine Berufshaftpflicht erstreckt sich so weit ich weiß auch nur auf die Kanzleitätigkeiten.

Falls ich abrechnen darf, stellt sich die Frage, ob ich die USt mit abrechnen soll, oder nicht. Da meine "Nebentätigkeit" ja nur von geringem Umfang ist, sollte eine Kleinunternehmerrechnung ja möglich sein.


Über Antworten wäre ich sehr dankbar.
LG
Sebast1an
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Re: als angestellter Anwalt privat Rechtsdienstleistungen erbringen

Beitrag von Sebast1an »

Warum wird er nicht einfach zum Mandanten bei deinem Arbeitgeber und du übernimmst ihn?

Das würde auch mögliche Konflikte mit deinem Arbeitgeber vermeiden, der eigenständig und "privat" abgerechnete Rechtsdienstleistungen sicher nicht so gerne sieht.
Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein Weißer Hai auch nur ein Fisch ist. (Zlatan Ibrahimović)
jpg240
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Re: als angestellter Anwalt privat Rechtsdienstleistungen erbringen

Beitrag von jpg240 »

Mein Arbeitgeber ist eine Großkanzlei, die große Unternehmen als Mandanten hat. Die wird sicher keine Freude daran haben, einen privaten Mandanten zu vertreten, der vom Gegner keine 1000 Euro haben möchte xD
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Tibor
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Re: als angestellter Anwalt privat Rechtsdienstleistungen erbringen

Beitrag von Tibor »

Du erbringst die Leistung nicht „als Angestellter“, sondern als Unternehmer/Freiberufler. Du solltest zunächst in den Arbeitsvertrag schauen, ob du es darfst. Dann brauchst du eine Haftpflichtversicherung und musst dich beim Finanzamt anmelden.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
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