Guten Abend zusammen,
mein erster Post und gleich eine Frage. Nicht übel nehmen bitte
Ich bin seit knapp einem halben Jahr (5 Monate) Proberichter an einem LG und war vorher schon als Beamter (A13) in der Verwaltung tätig. Mir gefällt der Richterjob bisher gut, obwohl ich sagen muss, dass ich sehr viel Arbeit in der Kammer habe.
Nun gut, zu meiner Frage: Es werden ja justizintern ab und an Stellenangebote für Abordnungen herumgeschickt. Ich interessiere mich für eine solche Abordnungsstelle (zum BMJV). Das wäre dann für Ende des Jahres, sodass ich dann schon knapp ein Jahr Richter wäre.
Ab wann ist so etwas möglich? Hat da jemand Erfahrungen, ob es "nicht gut kommt", wenn ein so "frischer" Proberichter sich auf so etwas bewirbt? Oder hat derjenige dann schon per se null Chancen?
Ich sage mir gerade auf der einen Seite: auch mir wurde das Stellenangebot geschickt, dann soll ich mich auch darauf bewerben dürfen. Ich habe nämlich Lust drauf.
Auf der anderen Seite gibt es Proberichterkollegen, die mir einen schockierten Blick zuwarfen, als ich es erzählte und meinten: Erst nach 2 Jahren!
Was meint Ihr? Was sagt die Erfahrung?
Danke für eine Rückmeldung
Abordnungen als Proberichter
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Re: Abordnungen als Proberichter
Nur weil die E-Mails auch an Dich über den Verteiler gehen, heißt es noch lange nicht, dass Du Dich auch bewerben sollst / darfst. Im Übrigen sollst Du als Proberichter vor allem in der Rechtsprechung erprobt werden, dh es kann nur ein Teil der Proberichterzeit in der Verwaltung verbracht werden (hier: ein Jahr in der Verwaltung ist "erlaubt"). Dementsprechend solltest Du Dich nach den für Dich geltenden Regeln erkundigen; die Auskunft der Proberichterkollegen "frühestens nach 2 Jahren" klingt mir jedenfalls plausibel.
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Re: Abordnungen als Proberichter
Ja, das leuchtet mir schon ein!
Hast du Erfahrungen mit Abordnungen gesammelt?
Hast du Erfahrungen mit Abordnungen gesammelt?
- Tibor
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Re: Abordnungen als Proberichter
Die Ausschreibungen richten sich idR an Erprobungskandidaten. In den Ausführungsvorschriften zur Erprobung heißt es zudem oft, dass nur Erprobungs-Tätigkeiten in der Verwaltung nach der Anstellung auf Lebenszeit berücksichtigt werden.
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Re: Abordnungen als Proberichter
Es gibt auch tlw. auch Ausschreibungen für Abordnungsstellen in der Verwaltung, die sich explizit auch an Proberichter bzw. noch nicht zur Erprobung anstehende Lebenszeitrichter wenden, aber dann gibt es i. d. R. einen entsprechenden Zusatz.
- Toefting
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Re: Abordnungen als Proberichter
Die Ausschreibung des BMJV richtete sich definitiv auch an Proberichter und noch nicht zur Erprobung anstehende Lebenszeitrichter.
Ich selbst bin auch vor der Ernennung auf Lebenszeit ans BMJV abgeordnet worden, war allerdings vorher auch Richter auf Probe als Staatsanwalt. Als die Ausschreibung kam, habe ich damals meinen Behordenleiter angesprochen, der selbst schon ans BMJ(V) abgeordnet wurde und dem grundsätzlich offen gegenüber stand. Ich war aber auch schon etwas über 2 Jahre bei StA seinerzeit. Ich würde daher auch dazu raten, sich umzuhören, um die jeweilige Praxis (und die generelle Haltung, die je nach BL sehr unterschiedlich sein soll) in Erfahrung zu bringen.
Ich selbst bin auch vor der Ernennung auf Lebenszeit ans BMJV abgeordnet worden, war allerdings vorher auch Richter auf Probe als Staatsanwalt. Als die Ausschreibung kam, habe ich damals meinen Behordenleiter angesprochen, der selbst schon ans BMJ(V) abgeordnet wurde und dem grundsätzlich offen gegenüber stand. Ich war aber auch schon etwas über 2 Jahre bei StA seinerzeit. Ich würde daher auch dazu raten, sich umzuhören, um die jeweilige Praxis (und die generelle Haltung, die je nach BL sehr unterschiedlich sein soll) in Erfahrung zu bringen.