Verpflichtung zum Empfang nach Mandantsende

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Gernot15
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Verpflichtung zum Empfang nach Mandantsende

Beitrag von Gernot15 »

Hallo zusammen,

mich bewegt aktuell folgende Situation. Vor 3 Jahren hatte ich für eine Madantin eine Ratenzahlungsvereinbarung mit der Gegenseite ausgehandelt. Bis auf die letzte Rate hat sie auch gezahlt. Zumindest teilt das der Kollege in einem aktuellen Schreiben an mich mit. Er moniert, dass die letzte Rate fehlt. Die Mandantin habe ich völlig aus den Augen verloren. Das Schreiben des Kollegen abe ich an ihre letzte mir bekannte Wohnadresse gesendet. Es kam als unzustellbar zurück. Bei der Email an die Madnantin kam keine Lesebestätigung oder sonstige Reaktion.

Sicherlich kann ich dem Kollegen jetzt mitteilen, dass das Mandant schon längere Zeit beendet ist. Auch habe ich mich (vergeblich) bemüht, sein Schreiben an die Mandantin zu übermitteln. Aber ich komme jetzt auch an meine Grenzen und weiß nicht, wie ich sie erreiche.

Ist das noch mein Problem ?

Gruß an alle
Gernot
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Justitian
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Re: Verpflichtung zum Empfang nach Mandantsende

Beitrag von Justitian »

Sag dem Kollegen doch einfach dass das Mandat zu Ende ist. Du hast keine Vollmacht mehr, er muss wissen dass sein schreiben nicht zugegangen ist
"[...] führt das ja nicht dazu, dass eine Feststellungsklage mit dem Inhalt "Wie wird das Wetter morgen?" zulässig wird" - Swann, 01.03.17
Gernot15
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Re: Verpflichtung zum Empfang nach Mandantsende

Beitrag von Gernot15 »

Danke für die Rückmeldung. So habe ich es jetzt auch gemacht. Einfach den Kollegen informiert, dass ich den Brief nicht erfolgreich habe weiterleiten können.
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