Hallo,
wie detailliert muss man die Kosten schätzen, wenn der Mandant bei dem Erstgespräch einen Kostenvoranschlag verlangt? Reicht der Hinweis, dass nach dem Gegenstandswert berechnet wird? Muss der Gegenstandswert geschätzt werden? Oder müssen sowohl der Gegenstandswert als auch die Geschäftsgebühr geschätzt werden, um auf der sicheren Seite zu sein?
Viele Grüße
Aufklärungspflicht - wie detailliert
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Re: Aufklärungspflicht - wie detailliert
Ich teile dem Mandanten immer grob die tatsächlich zu erwartenden Kosten mit, bei Rahmengebühren nenne ich ihm jedenfalls die gesetzliche Obergrenze (inkl. aller Zuschläge, wie zweiter Auftraggeber und Postpauschalen etc.) und meine vorläufige Schätzung, wo wir ggf. landen.
Bei Zeitvereinbarungen gebe ich ihm den Stundensatz und eine ungefähre Schätzung des zu erwartenden Aufwandes, wenn er ordentlich mitarbeitet und alles liefert, was ich brauche
Bei Zeitvereinbarungen gebe ich ihm den Stundensatz und eine ungefähre Schätzung des zu erwartenden Aufwandes, wenn er ordentlich mitarbeitet und alles liefert, was ich brauche
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Re: Aufklärungspflicht - wie detailliert
Wenn der Mandant schon ausdrücklich genau informiert werden möchte, sollte man im Zweifel lieber alles erwähnen. Der Normalfall wäre wohl:Franzi hat geschrieben: ↑Dienstag 21. Juli 2020, 14:31 Wie detailliert muss man die Kosten schätzen, wenn der Mandant bei dem Erstgespräch einen Kostenvoranschlag verlangt? Reicht der Hinweis, dass nach dem Gegenstandswert berechnet wird? Muss der Gegenstandswert geschätzt werden? Oder müssen sowohl der Gegenstandswert als auch die Geschäftsgebühr geschätzt werden, um auf der sicheren Seite zu sein?
Berechnung nach Streitwert -> Streitwert hier X (oder "mindestens X, aber abhängig von...") -> Ergibt Gebühr von -> Geschäftsgebühr errechnet sich dann nach Steigerungssatz -> grds 1,3 wenn es aufwändig wird bis 2,5 -> Y bis maximal Z Euro, zzgl. 20€ Auslagenpauschale und Mwst.
Ich würde einfach ein kurzes ein Formular erstellen und darauf für die konkrete Berechnung ein Feld frei lassen.
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Re: Aufklärungspflicht - wie detailliert
Vielen Dank für die ausführlichen Antworten!