AG als Gastreferendar und Tauchen

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sl4442
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AG als Gastreferendar und Tauchen

Beitrag von sl4442 »

Hallo,

ich überlege mir derzeit wo ich meine Anwaltsstation verbringen möchte. Da es vor Ort eher weniger interessante Kanzleien gibt, überlege ich, diese weit weg in einem anderen Bundesland zu verbringen.

Nun muss man ja vor Ort als Gastreferendar an der AG teilnehmen (was an meinem Wunschort eigentlich auch kein Problem ist). Ich würde aber auch gern ein paar Monate tauchen. An sich würde ich dann auch gerne weiterhin an der AG teilnehmen, aus finanziellen Gründen werde ich für das Tauchen aber in meinen eigentlichen Wohnort zurückkehren müssen.

Die Frage ist also, wie das mit der AG ist. Ich hätte kein Problem damit, für die AG-Tage jeweils Urlaub zu nehmen, ich weiß aber, dass das eher ungern gesehen ist. Urlaubsanträge müssen bei uns vom AG-Leiter und vom Ausbilder unterschrieben werden, dazu muss die Referendarsstelle es noch absegnen. Ich habe nun Angst, dass sich der AG-Leiter als resistenter Tauchgegner erweist und einen Urlaubsantrag nur für den AG-Tag drei Monate in Folge nicht unterschreiben will, oder auch dass die Referendarsstelle etwas dagegen hat.

Nur für den AG-Tag anzureisen wird aufgrund der Entfernung (Fahrzeit ca 8 Stunden) nicht möglich sein.

Hat jemand damit praktische Erfahrungen? Bei der Referendarsstelle könnte ich natürlich mal anrufen und inoffiziell nachfragen, aber ich will auch keine schlafenden Hunde wecken. Den AG-Leiter (sind wohl auch wechselnde) kenn ich aber natürlich vorher nicht. Ich könnte bei der Referendarsstelle auch offiziell fragen, ob ich für die letzten drei Monate an der AG an meinem Heimatort teilnehmen darf, aber aufgrund der Entfernung wüssten die ja auch sofort, was los ist.
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Muirne
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Re: AG als Gastreferendar und Tauchen

Beitrag von Muirne »

Das kannst du meiner Erfahrung nach vergessen. Kann natürlich sein, dass das woanders anders ist (kein Ort, nicht mal Land angegeben), aber hier gab es mwn sogar eine Regelung dagegen, sodass man mindestens 3 Tage nehmen musste oder sowas. Für einen Tag hätte es sicher mal geklappt (hatte am Ende noch massig Urlaub über, weil ich die AG Tage wichtig fand und insbesondereim Vollstreckungsrecht nichts verpassen wollte) aber nie und nimmer kannst du die AG damit derart aushebeln. Du kriegst ja auch AG Noten und sollst sowohl schriftliche als auch mündliche Leistungen erbringen. 2 von 3 Klausuren waren bei uns schon die Regel dass man die schrieb. Sinnvoller wäre es deshalb ggf die Station zu splitten. Ob du bei dir vor Ort eine reine Tauchkanzlei findest ist dann die andere Frage. Ich denke es ist eher unüblich.

Am ehesten vorstellen kann ich mir dass du an deiner AG zuhause teilnehmen kannst. Sieht allerdings ein bisschen komisch aus, auch später im Zeugnis, wenn du keine zweite Kanzlei hast, weil zwei Zeugnisse da sind. Kann man aber auf jeden Fall erklären und kann am ehesten klappen. Immerhin ist es nicht verboten in der Zeit zu pendeln oder auch was von zu Hause zu machen. Das man am Ende seltener hingeht ist auch für die refstelle kein Geheimnis.
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Re: AG als Gastreferendar und Tauchen

Beitrag von Praxiskommentar »

Bei uns wäre nicht möglich gewesen, der AG auf diese Weise auszuweichen.

Solltest du auch eine Station in einem Unternehmen erwägen, könnte der Plan am Ehesten aufgehen - 3 Monate im Unternehmen arbeiten und anschließend eine Kanzlei bei dir vor Ort finden, die dich weitgehend in Ruhe lässt.
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