Ich werde voraussichtlich bald als Notar in NRW (ergo: Anwaltsnotar) bestellt. Entsprechend beschäftige ich mich gerade mit der Berufshaftpflichtversicherung dafür.
Die bisherigen Angebote sehen allesamt eine Selbstbeteiligung in Höhe von 5.000,00 € vor.
Ist das die Regel? Vielleicht kann mir ein amtierender Kollege hier etwas zu berichten.
Berufshaftpflicht Notariat
Moderator: Verwaltung
- Abschreiber
- Fleissige(r) Schreiber(in)
- Beiträge: 299
- Registriert: Freitag 13. Mai 2011, 22:48
- Ausbildungslevel: RA
Berufshaftpflicht Notariat
Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen.
Die Kenntnis aber häufig.
Die Kenntnis aber häufig.