Hallo Freunde,
bin leider im Examen bei zwei Klausuren nicht fertig geworden.
Ich würde behaupten, dass 20-30 % fehlen. Hat jemand vllt. da Erfahrungen gemacht, wie die Bewertungen ausgefallen sind bei unfertigen Klausuren im Examen?
Vielleicht sind hier einige Korrektoren, die ebenfalls berichten können.
Ich wäre jedenfalls um jede Erfahrung dankbar.
Erfahrung mit unfertigen Klausuren im Examen
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Re: Erfahrung mit unfertigen Klausuren im Examen
Es fehlen praktisch sämtliche relevanten Informationen (Fehlen im StGB die "unter ferner liefen" Tatbestände oder im Ö-Recht die Verhältnismäßigkeitsprüfung in der 80% der Probleme liegen?) und selbst wenn wir diese hätten käme es auf die Qualität des Rests an.
Pauschal kann man nur sagen, dass so etwas natürlich zu Abzügen führen wird. Festzustellen ob es konkret den Schritt von 14 auf 11 oder von 4 auf 2 Punkte zur Folge hat ist ohne Glaskugel schwierig.
Pauschal kann man nur sagen, dass so etwas natürlich zu Abzügen führen wird. Festzustellen ob es konkret den Schritt von 14 auf 11 oder von 4 auf 2 Punkte zur Folge hat ist ohne Glaskugel schwierig.
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Re: Erfahrung mit unfertigen Klausuren im Examen
Du hast Recht, die Information hätte noch kommen müssen.
Also es sind zivilrechtliche Klausuren gewesen.
Ich kann noch konkreter werden:
In der ersten Klausur waren es zwei Fälle.
Im ersten Fall war ein sehr umfassender Herausgabeanspruch zu prüfen. Zum zweiten Fall konnte ich die richtige Anspruchsgrundlage nennen und eine Vorprüfung beginnen, allerdings bin ich dort nicht zu einem wichtigen Fristenproblem gekommen.
Vom Umfang her war es wesentlich weniger als der erst Fall.
Die andere Klausur befasste sich mit einem umfassenden Anspruch (Herausgabe/SE usw) im Ausgangsfall und einer kleinen Abwandlung. Im Ausgangsfall habe ich zwei Ansprüche nicht angeführt, die unter anderem ein Schwerpunkt des Falles waren.
Die Lösung zur Abwandlung habe ich leider nicht mehr geschafft zu schreiben.
Also es sind zivilrechtliche Klausuren gewesen.
Ich kann noch konkreter werden:
In der ersten Klausur waren es zwei Fälle.
Im ersten Fall war ein sehr umfassender Herausgabeanspruch zu prüfen. Zum zweiten Fall konnte ich die richtige Anspruchsgrundlage nennen und eine Vorprüfung beginnen, allerdings bin ich dort nicht zu einem wichtigen Fristenproblem gekommen.
Vom Umfang her war es wesentlich weniger als der erst Fall.
Die andere Klausur befasste sich mit einem umfassenden Anspruch (Herausgabe/SE usw) im Ausgangsfall und einer kleinen Abwandlung. Im Ausgangsfall habe ich zwei Ansprüche nicht angeführt, die unter anderem ein Schwerpunkt des Falles waren.
Die Lösung zur Abwandlung habe ich leider nicht mehr geschafft zu schreiben.
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Re: Erfahrung mit unfertigen Klausuren im Examen
Also von einem pauschalen "du fällst durch weil die Klausur nicht fertig geschrieben ist" ist nicht auszugehen?
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Re: Erfahrung mit unfertigen Klausuren im Examen
Beim Gutachten im ersten Examen wäre so etwas kaum vertretbar, da eine sonst gute Arbeit nicht durch das Fehlen einiger Punkte automatisch unbrauchbar wird. Im Zweiten Examen ist es kritischer, da dort die Praxistauglichkeit ein Kern der Bearbeitung ist und z.B. ein Urteil dem ein relevanter Teil fehlt eben in dieser Hinsicht wertlos ist.lorenzgroupie hat geschrieben: ↑Freitag 21. August 2020, 18:45 Also von einem pauschalen "du fällst durch weil die Klausur nicht fertig geschrieben ist" ist nicht auszugehen?
Einen Automatismus "Nicht zu 100% bearbeitet, damit durchgefallen" gibt es nicht
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Re: Erfahrung mit unfertigen Klausuren im Examen
Nein. Nicht in der Pauschalität.lorenzgroupie hat geschrieben: ↑Freitag 21. August 2020, 18:45 Also von einem pauschalen "du fällst durch weil die Klausur nicht fertig geschrieben ist" ist nicht auszugehen?
"In a real sense, we are what we quote." - Geoffrey O'Brien