Notenstufen bei Bildung von Gesamtnoten

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Ingerenz
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Notenstufen bei Bildung von Gesamtnoten

Beitrag von Ingerenz »

Hallo zusammen,

wieso ist sind für die Bildung von Gesamtnoten derart unterschiedliche Notenstufen vorgesehen, als bei Einzelbewertungen?

Beispiel für Bayern: https://www.justiz.bayern.de/media/pdf/ ... es_bmj.pdf

Dass bei den Notenstufen bei Gesamtnoten auch Nachkommastellen berücksichtigt werden müssen, ist mir klar.

Aber wenn beispielsweise alle einzelnen Klausuren mit einem "nur mittleren gut" (15 Punkte) bewertet werden, ergibt sich bei der Gesamtnote von 15,00 Punkten ein "sehr gut." Wenn alle einzelnen Klausuren mit einem oberen "vollbefriedigend" (12 Punkte) bewertet werden, ergibt sich eine Gesamtnote von 12,00 und damit ein "gut" (das schon ab 11,50).

Am unteren Ende der Skala entsprechen die Notenstufen bei den Gesamtnoten eher denen der Einzelbewertungen.

Gibt es einen zwingenden oder logischen Grund hierfür, den ich nicht sehe? Oder sind die Notenstufen etwa einfach so ausgestaltet, um bei den oberen Notenstufen ein Ausgleich dafür zu schaffen, wenn mal eine einzelne Klausur in den Sand gesetzt wird?
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Ara
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Re: Notenstufen bei Bildung von Gesamtnoten

Beitrag von Ara »

Ich denke man wollte wirklich nur die 9,01 bis 9,99 im VB haben und nicht im B. Und damit es nicht zu chaotisch wird, hat man die 9 gleich mit reingenommen, statt mit 9,01 zu agieren.

Aber auch nur eine Vermutung.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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scndbesthand
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Re: Notenstufen bei Bildung von Gesamtnoten

Beitrag von scndbesthand »

Wer möchte, kann ja mal einen Blick in die BR-Drucksache 52/81 werfen, vielleicht steht da irgendwas zur Begründung, warum die Notenskalen der Einzel- und Gesamtbewertung abweichen.
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Theopa
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Re: Notenstufen bei Bildung von Gesamtnoten

Beitrag von Theopa »

scndbesthand hat geschrieben: Samstag 22. August 2020, 17:18 Wer möchte, kann ja mal einen Blick in die BR-Drucksache 52/81 werfen, vielleicht steht da irgendwas zur Begründung, warum die Notenskalen der Einzel- und Gesamtbewertung abweichen.
Die Lösung könnte sich in den "Empfehlungen der Ausschüsse, Urheber: Ausschuss für Innere Angelegenheiten, Rechtsausschuss, 22.05.1981 - BR-Drucksache 52/2/81" zu verbergen, da finde ich online so spontan nichts.

Meine Vermutung wäre aber, dass es ganz einfach auf "Wer in 80% der Klausuren gut ist hat ein Gut verdient" hinauslaufen wird.
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