Moin Leute,
ich habe eine Frage zum Aufbau im Strafurteil und finde dazu leider in der mir zur Verfügung stehenden Literatur keine befriedigende Antwort:
Wenn ein angeklagter Sachverhalt so nicht festgestellt werden kann oder sich im Rahmen der rechtlichen Würdigung ergibt, dass er nicht strafbar ist, wie baue ich diesen Sachverhalt ins Urteil ein bzw. muss ich ihn rechtlich würdigen??
Ich habe in Büchern widersprüchliche Angaben gefunden. Zum einen wird gesagt, dass nur festgestellter Sachverhalt ins Urteil kommt und auch nur dieser rechtlich zu würdigen ist. Andererseits habe ich auch die Variante gefunden, dass der letztendlich nicht strafbare Teil auch in den tatsächlichen Feststellungen auftauchen muss und dann jedenfalls in der rechtlichen Würdigung kurz abgehandelt werden muss, warum der jetzt nicht strafbar ist.
Besten Dank im Voraus.
BG,
Lawster
Aufbaufrage Strafurteil
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- Urs Blank
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Re: Aufbaufrage Strafurteil
st. Rspr.:
Falls - ausnahmsweise - der von der Anklage umfasste Sachverhalt vollständig festgestellt ist, jedoch aus Rechtsgründen freizusprechen ist, sollte m. E. ebenfalls dieser festgestellte Sachverhalt mitgeteilt werden. In der rechtlichen Würdigung ist dann darzulegen, weshalb das Verhalten nicht strafbar ist. (Ausnahmsweise deshalb, weil in derartigen Konstellationen typischerweise bereits nicht das Hauptverfahren eröffnet wird.)BGH, Urteil vom 22. Mai 2019 - 5 StR 36/19, hat geschrieben:Bei einem Freispruch aus tatsächlichen Gründen muss die Begründung des Urteils so abgefasst sein, dass das Revisionsgericht überprüfen kann, ob dem Tatgericht bei der Beweiswürdigung Rechtsfehler unterlaufen sind. Deshalb hat es im Urteil in der Regel nach dem Tatvorwurf zunächst in einer geschlossenen Darstellung diejenigen Tatsachen zum objektiven Tatgeschehen festzustellen, die es für erwiesen hält, bevor es in der Beweiswürdigung darlegt, aus welchen Gründen die für einen Schuldspruch erforderlichen - zusätzlichen - Feststellungen zur objektiven und subjektiven Tatseite nicht getroffen werden konnten
Zuletzt geändert von Urs Blank am Dienstag 25. August 2020, 20:26, insgesamt 1-mal geändert.
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