Versorgungswerk
Moderator: Verwaltung
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Versorgungswerk
Das Versorgungswerk möchte ja immer den Steuerbescheid um daraus den Beitrag zu errechnen.
Was passiert eigentlich wenn man diesen Bescheid nicht überreicht?
Was passiert eigentlich wenn man diesen Bescheid nicht überreicht?
- Tibor
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Re: Versorgungswerk
Dann wird in den Satzungen der VersW idR davon ausgegangen, dass der Regelbeitrag zu zahlen ist, der sich nach der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung bemessen wird:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/anlage_2.html
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Re: Versorgungswerk
Der Regelpflichtbeitrag nach § 11 Abs. 1 VwS (10/10) beträgt 1.283,40 € bei einer Beitragsbemessungsgrenze von 6.900,00 €.
Diese Regelbeitrag geteilt durch zwölf Monate?
Ich hätte gedacht, dass die ähnlich wie das Finanzamt von den Vorjahren ausgehen und einen Sicherheitszuschlag berechnen.
Diese Regelbeitrag geteilt durch zwölf Monate?
Ich hätte gedacht, dass die ähnlich wie das Finanzamt von den Vorjahren ausgehen und einen Sicherheitszuschlag berechnen.
- Tibor
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Re: Versorgungswerk
Das ist der Monatsbetrag.esprit hat geschrieben:Der Regelpflichtbeitrag nach § 11 Abs. 1 VwS (10/10) beträgt 1.283,40 € bei einer Beitragsbemessungsgrenze von 6.900,00 €.
Diese Regelbeitrag geteilt durch zwölf Monate?
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Re: Versorgungswerk
Noch ... kommendes Jahr kommt da wieder ein Schüppchen drauf.Tibor hat geschrieben:Das ist der Monatsbetrag.esprit hat geschrieben:Der Regelpflichtbeitrag nach § 11 Abs. 1 VwS (10/10) beträgt 1.283,40 € bei einer Beitragsbemessungsgrenze von 6.900,00 €.
Diese Regelbeitrag geteilt durch zwölf Monate?
Ich hätte gedacht, dass die ähnlich wie das Finanzamt von den Vorjahren ausgehen und einen Sicherheitszuschlag berechnen.
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Wer bei Vermietungs- und Gewinneinkünften keinen Steuerberater aufsucht, handelt i.d.R. grob fahrlässig.
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Re: Versorgungswerk
Wenn das Finanzamt also beispielsweise einen Betrag von 50.000,- Euro festsetzt, dann daraus 18,6 % und das durch 12 Monate? = 775,- Euro?
Wenn nachträglich anhand des Einkommensteuerbescheides ein niederer Betrag festgesetzt wird, wird dann eine Erstattung vorgenommen oder Verrechnen die?
einem Kollegen haben Sie gesagt, er soll es beim Versorgungswerk lassen, sei doch gut für die Rente.
Wenn nachträglich anhand des Einkommensteuerbescheides ein niederer Betrag festgesetzt wird, wird dann eine Erstattung vorgenommen oder Verrechnen die?
einem Kollegen haben Sie gesagt, er soll es beim Versorgungswerk lassen, sei doch gut für die Rente.
- Tibor
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Re: Versorgungswerk
Ja, so in etwa ist die Rechnung. Dafür muss aber das VersW den Bescheid vom FA haben. Ansonsten nehmen sie die Beitragsbemessungsgrenze.
https://www.vw-ra.de/beitraege_selbst.html
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Re: Versorgungswerk
Da lese ich ja nur die Variante raus, wenn durch den Einkommensteuerbescheid der Beitrag beim Versorgungswerk sich erhöht, das ist ja klar dass der Beitrag und mögliche Versäumnis Zuschläge gezahlt werden müssen, aber was ist denn im umgekehrten Fall durch den Einkommensteuerbescheid reduziert sich der bisher gezahlte Beitrag an das Versorgungswerk?
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Re: Versorgungswerk
Tja, wie ist das so mit Bescheiden, Bestandskraft und Rücknahme/Widerruf?
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Re: Versorgungswerk
Naja die werden ja einen neuen Bescheid über reichen aus dem ein niedrigerer Betrag hervorgeht.
Ansonsten müssten die wenn sich aus dem Einkommensteuerbescheid ein niedrigerer Betrag ergibt keinen neuen Bescheid über reichen.
Mit anderen Worten du weißt es auch nicht so genau, oder?
Ansonsten müssten die wenn sich aus dem Einkommensteuerbescheid ein niedrigerer Betrag ergibt keinen neuen Bescheid über reichen.
Mit anderen Worten du weißt es auch nicht so genau, oder?
- Tibor
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Re: Versorgungswerk
Ist der erste Bescheid des VersW rechtswidrig und zurückzunehmen, wenn sich erst später herausstellt, dass die Einkünfte des abgelaufenen Jahres nicht 50.000 sondern 30.000 waren? Hat man einen Anspruch auf Bescheidänderung?
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Re: Versorgungswerk
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