Liebe Community,
als Einsteiger in dem Anwaltsberuf hat eine erfahrenere Kollegin mir geraten, am Anfang ein paar Formularbücher zu kaufen, da man damit in der Praxis arbeitet. Nun habe ich mir ein paar geholt. (Ich habe einen Fachanwaltskurs im Arbeitsrecht, es wurde daher ein Formularbuch und ein Handbuch)
Nun bin ich von den Umfang nun zuerst erschlagen.
Wie geht ihr damit um? Ein 500 Seiten Buch lese ich schon einmal durch, schon wegen der Übersicht. Die CD werde ich auch mir auf die Festplatte kopieren.
Aber so richtig weiß ich nicht, wie ich das in den Arbeitsablauf integriere. Gut empfinde ich, dass ich mir damit Formulierungen abschauen kann.
Die rechtlichen Ausführungen , die vor den Formularen stehen waren meist nicht umfangreich genug/waren bloß die "Highlights"
Daher wäre es schön von euch zu hören, wie und wann ihr die Bücher einsetzt
Herzlichen Dank
Splitt
Umgang mit Formularbüchern in der Praxis
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Re: Umgang mit Formularbüchern in der Praxis
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Re: Umgang mit Formularbüchern in der Praxis
Da es letztlich eine allgemeine Frage ist: Ein Formularbuch ist in der Regel ein nützliches Werk zum Nachschlagen, wenn man es zum ersten Mal mit einer bestimmten Fallkonstellation zu tun hat oder sich ggf. nochmals bei einem Detail vergewissern möchte, wie es eigentlich richtig ist. Im Übrigen bietet es sich an, für die häufigsten Fallkonstellationen eigene Textbausteine / Muster anzulegen, um dann hiermit zu arbeiten. Die eigentliche rechtliche bzw. inhaltliche Begründung können Formularbücher nur bedingt abbilden, weil es letztlich immer auf den konkreten Einzelfall ankommt, dh insoweit muss man selber abwägen, ob ggf. eine tiefergehende und / oder ggf. auch abweichende Begründung erforderlich ist.
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Re: Umgang mit Formularbüchern in der Praxis
Wenn ich dich richtig verstehe, kommt, wie ich gelernt habe auch zuerst immer die rechtliche Prüfung nach Anspruchsgrundlagen. Erst dann macht es Sinn, einen Formulartext als "Stütze" zu nehmen, was alles hinein gehören kann. Aber der Text muss an den Fall angepasst werden und erweitert werden.Liz hat geschrieben: ↑Dienstag 1. September 2020, 22:51 Da es letztlich eine allgemeine Frage ist: Ein Formularbuch ist in der Regel ein nützliches Werk zum Nachschlagen, wenn man es zum ersten Mal mit einer bestimmten Fallkonstellation zu tun hat oder sich ggf. nochmals bei einem Detail vergewissern möchte, wie es eigentlich richtig ist. Im Übrigen bietet es sich an, für die häufigsten Fallkonstellationen eigene Textbausteine / Muster anzulegen, um dann hiermit zu arbeiten. Die eigentliche rechtliche bzw. inhaltliche Begründung können Formularbücher nur bedingt abbilden, weil es letztlich immer auf den konkreten Einzelfall ankommt, dh insoweit muss man selber abwägen, ob ggf. eine tiefergehende und / oder ggf. auch abweichende Begründung erforderlich ist.
Stimmt dies so?
Für was gibt es in den Formularbüchern die kurzen Rechtsausführungen? Für mich ist das zu wenig und auch in keinem Prüfungsschemata..
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Re: Umgang mit Formularbüchern in der Praxis
Das Formularhandbuch nimmt Dir zunächst nicht die Arbeit ab, zu erkennen, was für ein Fall Dein Fall ist und ob die rechtlichen Voraussetzungen für die begehrte Rechtsfolge tatsächlich gegeben sind.
Wenn es aber z. B. um eine Wohnungskündigung wegen Eigenbedarfs geht, dann kannst Du das Formularhandbuch nehmen und Dir die entsprechenden Muster anschauen und auf Deinen Fall anpassen. Ob Dir die Rechtsausführungen in den Formularhandbüchern ausreichen und Du sie wirklich nur abschreiben kannst, musst Du dann für Deinen jeweiligen Fall selbst schauen. Grds. würde ich aber erwarten, dass dort - knapp - alles Wesentliche drin steht.
Wenn es aber z. B. um eine Wohnungskündigung wegen Eigenbedarfs geht, dann kannst Du das Formularhandbuch nehmen und Dir die entsprechenden Muster anschauen und auf Deinen Fall anpassen. Ob Dir die Rechtsausführungen in den Formularhandbüchern ausreichen und Du sie wirklich nur abschreiben kannst, musst Du dann für Deinen jeweiligen Fall selbst schauen. Grds. würde ich aber erwarten, dass dort - knapp - alles Wesentliche drin steht.