Hey,
ich hab mich gefragt, ob man bei einer Verfassungsbeschwerde gegen eine Verordnung immer zuerst die formelle und materielle Verfassungsmäßigkeit der Ermächtigungsgrundlage und dann die formelle und materielle Verfassungsmäßigkeit der Verordnung zu prüfen hat oder ob es je nach Gesetzesvorbehalt gar nicht nötig ist beides zu prüfen.
Liebe grüße und danke für alle Antworten!
Verfassungsmäßigkeit von Verordnungen
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Re: Verfassungsmäßigkeit von Verordnungen
Bedank dich mal nicht zu früh ^^
Wenn das Dekret vom Kaiser kommt, kannst du dir die Frage der Rechtmäßigkeit der Ermächtigungsgrundlage sparen und direkt die Verordnung (ugs.; korrekt: Dekret) prüfen, Art 140 GG.
Was meinst du denn was Art 20 Abs. 3 GG im Hinblick auf deine Fragestellung bedeutet?
Wenn das Dekret vom Kaiser kommt, kannst du dir die Frage der Rechtmäßigkeit der Ermächtigungsgrundlage sparen und direkt die Verordnung (ugs.; korrekt: Dekret) prüfen, Art 140 GG.
Was meinst du denn was Art 20 Abs. 3 GG im Hinblick auf deine Fragestellung bedeutet?
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
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Re: Verfassungsmäßigkeit von Verordnungen
Uns wird immer gesagt, dass wir die Verfassungsmäßigkeiten immer prüfen sollten. Sonst wäre bei uns die Verordnung zu erst.