Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts???

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

Moderator: Verwaltung

Antworten
Gelöschter Nutzer

Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts???

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Nehmen wir mal an ein ausländisches Gaunerpärchen begeht in Deutschland eine bzw. mehrere Straftaten. Muss man unter 1. Vorfrüfung die Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts prüfen? Was ist dabei zu beachtet? Wie macht man das?

LG, Jurafuchs :D
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Das ist nicht problematisch. Es gilt (grunds.) das Recht des Tatortes. Muss man nicht prüfen.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Auf deutschem Territorium begangen = deutsches StR anwendbar.. O:)
Antworten